Urteil in Köln gesprochenSechs Jahre Haft wegen Vergewaltigung – Opfer wurden nie berührt

Blick aus der Luft auf das Kölner Justizzentrum.

Am Kölner Landgericht wurde ein Mann zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Das Foto aus dem August 2023 zeigt Justizzentrum Köln mit Landgericht und Amtsgericht an der Luxemburger Straße.

Ein Fall von „Cyber Grooming“ beschäftigte das Kölner Landgericht. Jetzt ist das Urteil gefallen.

von Thomas Werner (tw)

Eine Verurteilung zu sechs Jahren Haft wegen Vergewaltigung ist am Donnerstag (7. Dezember 2023) am Kölner Landgericht ausgesprochen worden. Dabei waren die Opfer der Taten nie angefasst oder tatsächlich physisch vergewaltigt worden. Wie das?

Verurteilt wurde ein 51-jähriger Mann wegen eines Falls von sogenanntem „Cyber-Grooming“. Dafür wurde 2004 ein damals neuer Paragraf ins Strafgesetzbuch aufgenommen.

Urteil wegen Vergewaltigung am Landgericht Köln: 51-Jähriger muss in den Knast

Der Schuldspruch vor dem Kölner Landgericht erging unter anderem wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Kindesmissbrauch ohne Körperkontakt.

„Sie sind ein gefährlicher Sexualstraftäter“, sagte der Richter während der Urteilsbegründung zu dem 51-Jährigen. Der Angeklagte, der wegen gleich gelagerter Fälle bereits 2016 zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden war, hatte die Vorwürfe umfassend eingeräumt.

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Die Fälle gehen zurück auf die Jahre 2021 und 2022, letzte Taten soll der Mann auch im Januar 2023 noch verübt haben.

24 Fälle bekannt, Angeklagter hat die Taten umfassend eingeräumt

In insgesamt 24 Fällen soll er Mädchen im Alter zwischen 13 und 16 Jahren in Internet-Chats dazu genötigt haben, ihm Nacktbilder zuzusenden. Dabei habe sich der Angeklagte mal als gleichaltriges Mädchen, mal als gleichaltriger Junge ausgegeben. Für die Kontaktaufnahme habe er Handys genutzt, die er unter falschen Personalien habe registrieren lassen. „Sie sind mit hoher krimineller Energie vorgegangen“, befand das Gericht.

Sei der 51-Jährige in den Besitz von Nacktfotos seiner Opfer gelangt, habe er „die Mädchen immer weiter unter Druck gesetzt“ und sie dazu genötigt, Bilder oder Videos von sich zu machen, während sie sexuelle Handlungen an sich vorgenommen hätten.

Da der Angeklagte in einigen Fällen die Mädchen gegen ihren ausdrücklichen Willen dazu nötigte, sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden waren, wertete das Gericht diese Fälle als Vergewaltigung. Dem Angeklagten sei es jedoch weniger um die Befriedigung pädo-sexueller Neigungen, als vielmehr darum gegangen, mit seinen Opfern „Machtspiele zu spielen“.

Aufgeflogen waren seine Taten durch den Bruder eines der betroffenen Mädchen, die in dem Prozess als Nebenklägerin auftrat. Der Junge hatte zufällig eine Nachricht des Angeklagten gelesen und dann die Eltern in Kenntnis gesetzt, die wiederum die Polizei informierten.

Gegenüber der 13-Jährigen hatte er sich als 15-jähriger Junge namens Kevin vorgestellt und sie über Wochen fast täglich unter Druck gesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, beim Bundesgerichtshof kann Revision eingelegt werden. (mit dpa)