„Gibt keine gerechte Strafe“Urteil in Köln: Höchststrafe für Mörder von Derya (†24) und Kian (†4)

Der angeklagte Anil G. versteckt sich zwischen seinen Anwälten hinter einem Aktenordner.

Der 25-jährige Anil G. ist am Dienstag (6. September 2022) zu lebenslanger Haft wegen zweifachen Mordes verurteilt worden. Er versteckte sein Gesicht hinter einer Maske und einem Aktenordner.

Im Prozess um den Doppelmord an der Kölnerin Derya und ihrem Sohn ist am Dienstag (6. September) das Urteil gefallen.

von Niklas Brühl (nb)

Das Urteil ist gefallen: lebenslänglich! Der 25-jährige Anil G. wurde vom Landgericht Köln wegen zweifachen heimtückischen Mordes mit niedrigen Beweggründen zu lebenslanger Haft verurteilt. Es wurde darüber hinaus die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Eine mögliche Haftentlassung nach 15 Jahren scheidet damit höchstwahrscheinlich aus. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits zuvor auf eine lebenslange Haftstrafe plädiert.

Richterin Sabine Kretzschmar und ihre Schwurgerichtskammer sahen es als erwiesen an, dass der 25 Jahre alte Angeklagte seine ehemalige Geliebte Derya (†24) und den gemeinsamen Sohn Kian (†4) getötet und sie anschließend in den Rhein geworfen hat. Unter anderem wurden unter den Fingernägeln von Derya DNA-Spuren von Anil G. gefunden. Der 25-Jährige mordete unter anderem aus Habgier. Er wollte sich demnach vor Unterhaltszahlungen drücken. Außerdem wollte er nicht, dass überhaupt bekannt wird, dass er Kians Vater ist.

Urteil in Köln: Familie erlebt eine einzige Tragödie

In der Urteilsverkündung im vollbesetzten Saal im Kölner Landgericht hieß es: „Für die Familie von Derya und Kian ist es eine einzige Tragödie. Die Trauer und Verzweiflung ist nachvollziehbar groß, der Familie wurde unsagbares Leid zugefügt.“ Ihr gesamtes Leben werde sie dieses Leid weiter begleiten. Der angeklagte Anil G. verfolgte das Urteil weitestgehend regungslos, schaute abwechselnd zu Boden und zu seinen Anwälten.

Laut Urteilsverkündung habe der Angeklagte Derya und Kian als störend für sein zukünftiges Leben empfunden. Er habe seine Familie mit dem unehelichen Kind nicht enttäuschen wollen und befürchtete, die ans Licht kommende Vaterschaft könne seine Beziehung zu einer anderen Frau zu dieser Zeit erheblich belasten.

Mörder in Köln verurteilt: Bekannte der Familie äußert sich

Anders als ursprünglich berichtet, handelt es sich bei Maya Theißen nicht um Deryas Stiefmutter, sondern um eine Bekannte der Familie.

Sie äußerte sich kurz nach dem Urteil exklusiv gegenüber EXPRESS.de: „Ich bin froh und irgendwo auch erleichtert, dass die gesamte Familie jetzt einen Schlussstrich unter dieser Sachen ziehen können. Der Schmerz wird jedoch immer bleiben, Derya und Kian werden uns unser gesamtes Leben schmerzlich fehlen.“

Das emotionale Ende des Prozesses ist ein weiterer schwerer Tag für die gesamte Familie der beiden Ermordeten: „Wir haben die schlimmste Zeit unseres Lebens hinter uns. Ich hoffe jetzt, dass wir alle irgendwann und irgendwie ein bisschen zur Ruhe kommen können.“

Zum verurteilten Mörder äußerte sich Maya Theißen ebenfalls: „Es gibt keine gerechte Strafe dafür. Ich hoffe, dass er so lange wie möglich in Haft bleibt und irgendwann begreift, was er angerichtet hat.“

Mord in Köln: Derya und Kian wurden im Rhein gefunden

Die Leichen der Frau und des Kindes waren im November 2021 im Rhein bei Köln entdeckt worden. Laut Urteilsverkündung hat der 25-Jährige die Frau und den gemeinsamen Sohn jeweils mit mehreren Messerstichen getötet.

Zuvor hatte er die Stelle am Rhein im Kölner Stadtteil Niehl ausgekundschaftet, um die Beobachtung von etwaigen Zeugen oder Zeuginnen ausschließen zu können. Nach der Tat ging Anil G. ins Fitnessstudio und traf sich mit Freunden in einer Shisha-Bar.

Anfang August hatte Anil G. in dem Prozess die Tat gestanden. Er hatte angegeben, dass er erst im September 2021 erfahren habe, Vater des Vierjährigen zu sein. Anfang 2017 sollen der Angeklagte und die 24-Jährige eine kurze Affäre gehabt haben, im Oktober darauf war der Junge geboren worden.

Im letzten Wort hatte sich der 25-Jährige beim Vater und Großvater der Opfer für seine „grausame Tat“ entschuldigt. Seine Verteidiger hatten zuvor keinen konkreten Strafantrag gestellt, das von der Staatsanwaltschaft vorgebrachte Motivbündel jedoch in Zweifel gezogen.