Nach Zwangsräumung in KölnGericht spricht Urteil zu Unterbringung von obdachloser Familie

Nach der Zwangsräumung einer alleinerziehenden Mutter und ihren fünf Kindern in Köln landete der Fall vor dem Oberlandesgericht Münster. 

War das Angebot der Stadt Köln menschenunwürdig? Diese Frage beschäftigte das Oberlandesgericht Münster nach der Zwangsräumung von Familie Winands aus Köln im Januar 2023. 

Jacqueline Winands und ihre Kinder hatten nach der Zwangsräumung von der Stadt das Angebot bekommen, in ein Ehrenfelder Obdachlosenhotel zu ziehen. 

Köln: Oberlandesgericht Münster entscheidet über Unterbringung von obdachloser Familie

Die Familie klagte gegen dieses Angebot, forderte eine angemessene Wohnung. Das sah auch das Kölner Verwaltungsgericht in erster Instanz so. Die von der Stadt Köln angebotene Unterkunft sei zu weit entfernt von Kita und Schule der Kinder. Auch fehlende Rückzugsräume in den zwei Ein-Raum-Apartments sah das Kölner Gericht als unangemessen an. 

Die Stadt müsse auch die Anmietung von Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt in Betracht ziehen, hieß es weiter in dem Beschluss. Das hatte in Köln bei Aktivistinnen und Aktivisten Hoffnungen geweckt, dass die Stadt obdachlosen Menschen einfacher Wohnungen statt Unterbringungen in Obdachlosenunterkünfte vermitteln würde.

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Die Stadt legte Widerspruch gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts ein, der Fall landete vor dem Oberverwaltungsgericht Münster.

Dort wurde jetzt entschieden, dass das Angebot der Stadt Köln angemessen gewesen ist. Die von der Stadt für die Familie vermittelten Apartments in einem Obdachlosenhotel entsprechen nach Ansicht des Gerichts in Größe und Zuschnitt den Kriterien für eine menschenwürdige Unterbringung.

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Dass es keine Rückzugsmöglichkeiten gebe, wies das Gericht zurück, da der Familie in Aussicht gestellt worden war, dass sie Trennwände einbauen können. So könnte mindestens einen zusätzlichen Raum entstehen, befand das Gericht.

Unbeantwortet blieb die Frage, ob ein Fahrdienst auf die andere Rheinseite für die Kinder auf Dauer praxistauglich ist. Das Gericht stellte aber fest, dass der Schul- und Kitaweg für die Kinder sich nicht viel verändert hätte. Anhand eines Routenplaners wurde festgestellt, dass der Weg von der Wohnung in Porz-Gremberghoven bis zur Kita und zur Schule der Kinder zwischen 25 und 32 Minuten dauert, von Ehrenfeld aus dauere der Weg mit 38 bis 45 Minuten nur unwesentlich länger. 

Letztlich hieß es noch, dass ein Wechsel der gewohnten Umgebung für die Kinder nicht unzumutbar sei, da es sich dabei bei einer drohenden Obdachlosigkeit im Vergleich lediglich um „Unannehmlichkeiten“ handeln würde. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

Familie Winands hat kürzlich noch ein Angebot der Stadt für eine neue Wohnung abgelehnt und lebt zurzeit in einer Wohnung in Porz, die über einen den Verein Sozialistische Selbsthilfe Mülheim (SSM) vermittelt worden war. (aa)