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Überfall in HürthSchöne Friseurin spielte Lockvogel für Räuberbande, nun droht Knast

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Die Friseurgesellin im Landgericht Köln. Sie soll als Lockvogel agiert haben. 

Köln/Hürth – Der Bewohner hatte keine Ahnung, dass eine Räuberbande vor seiner Tür stand, als eine Bekannte bei ihm in Hürth geklingelt hatte. Die Friseurgesellin soll laut Anklage der Kölner Staatsanwaltschaft als Lockvogel gedient haben, um den Überfall erst zu ermöglichen.

Köln: Quartett wegen Raub und gefährlicher Körperverletzung angeklagt 

Seit Montag müssen sich die 27-Jährige und drei mutmaßliche Komplizen wegen gefährlicher Körperverletzung und räuberischer Erpressung vor dem Landgericht Köln verantworten. Das Quartett soll an zwei aufeinander folgenden Tagen mit wechselnder Tatbeteiligung agiert haben.

Der Geschädigte im aktuellen Fall soll zuvor einen der Angeklagten (32) über Stunden eingesperrt und misshandelt haben, wie dessen Anwältin erklärte. Der Mandant sei verprügelt worden, da er keine Drogen besorgt habe, so die Verteidigerin, „sein ganzes Gesicht war aufgequollen.“

Hürther sollte eine Abreibung verpasst werden

Als er sich habe befreien können, so die Anwältin, habe der Mandant den Vorfall einem Freund geschildert. „Eine Riesensauerei”, so habe der ebenfalls angeklagte 34-Jährige das Geschehen kommentiert. Man sei übereingekommen, dem Schläger eine richtige Abreibung zu verpassen.

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Die drei Mitangeklagten mit Anwälten beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht.

Die „Zielperson“ hatte sich zunächst in der Wohnung der Friseurin aufgehalten, dort hatten die zwei Freunde und ein weiterer Komplize den Mann aufgesucht und mit einem Teleskopschlagstock traktiert. Laut Anklage soll auch ein Messer zum Einsatz gekommen sein, was die Täter bestreiten.

Köln: Weiblicher Lockvogel agierte als Türöffner

Einen Tag später seien die Angeklagten dann auf die Idee gekommen, den Hürther noch zu berauben. Die Friseurin zeigte den Männern dessen Wohnung und agierte als Türöffner. Nach Drohungen sollen 350 Euro, ein Smartphone und eine Playstation erbeutet worden sein.

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Die Angeklagte sagte, den Tätern lediglich die Wohnung gezeigt zu haben, sie habe selbst Angst gehabt. Die Mittäter verneinten jegliche Raubabsichten, es sei ihnen nur um die Abreibung gegangen. Das Geld habe ein weiterer Komplize lediglich genommen, um Schulden einzutreiben.

Köln: Fall lag über Jahre unbearbeitet bei der Justiz

Richter und Staatsanwalt stellten für die Friseurin eine Strafe von einem Jahr Haft auf Bewährung in Aussicht, sollte sich der Tatvorwurf so wie angeklagt bestätigen und ein Geständnis erfolgen. Den Haupttätern droht laut Ankläger eine empfindliche Gefängnisstrafe nicht unter vier Jahren.

Strafmildernd dürfte sich für alle Angeklagten auswirken, dass sich die beiden Taten bereits vor knapp sechs Jahren ereignet haben und die Akten lange unberührt bei der überlasteten Kölner Justiz lagen. Der Prozess wird fortgesetzt, ein Urteil in dem Fall soll Ende August fallen.