Studentin († 19) überfahrenDarum kippte Richterin das Kölner Totraser-Urteil

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Bundesrichterin Beate Sost-Scheible (61) entschied über den Kölner Raser-Fall vom Auenweg. Hier wurde 2015 eine Radfahrerin getötet.
Köln/Karlsruhe – Es ist eine klare Ansage an alle potenziellen PS-Idioten! Bundesrichterin Beate Sost-Scheible (61) kippte am Donnerstag ein mildes Bewährungs-Urteil vom Kölner Landgericht, das deutschlandweit für Empörung gesorgt hatte. Die Vorsitzende des 4. Strafsenats vom Bundesgerichtshof will die Totraser vom Auenweg im Knast sehen!
Rechtsempfinden des Volkes
Das Rechtsempfinden der Bevölkerung habe der Kölner Richter bei seinem Urteil vom April vergangenen Jahres völlig außer Acht gelassen. Die Angeklagten hätten sich grob verkehrswidrig verhalten, durch ihre aggressive Fahrweise bewusst eine Gefahrenlage herbeigeführt.
„Dieser Umstand prägte die Tat und durfte bei der Bewährungsentscheidung nicht außer Acht bleiben“, so der Bundesgerichtshof. Es sei der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln, dass es für solch rücksichtsloses Verhalten noch Bewährung gebe. Heißt: Die Bevölkerung war zurecht empört über die Entscheidung. Das lasche Urteil könne sich äußerst negativ auf das Rechtsempfinden der Deutschen auswirken.

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April 2015: Die Polizei bei der Unfall-Aufnahme nach dem tödlichen Rennen mit Mercedes und BMW am Auenweg.
Rennen in Deutz geliefert
Im April 2015 hatten sich Erkan F. (24) und Firat M. (23) in Deutz das Rennen geliefert. Erkan F. kam bei Tempo 95 – bei erlaubten 50 km/h – mit seinem BMW von der Straße ab, er überfuhr und tötete eine Radfahrerin (19). Firat M., der mit seinem Kumpel Stoßstange an Stoßstange gerast war, war sich keiner Schuld bewusst.
Er wies Polizisten an, bei der Spurensicherung mit der Sprühkreide aufzupassen – die Alufelgen an seinem Mercedes hätten 3000 Euro gekostet. Reue zeigte er im Gegensatz zum Mitangeklagten nie.
Neue Verhandlung in Köln
Während die damals ausgesprochenen Strafen von zwei und eindreiviertel Jahren Haft für fahrlässige Tötung vom Bundesgerichtshof bestätigt wurden, muss vor dem Landgericht Köln über die Frage der Bewährung neu verhandelt werden.
Der Prozess soll vor der 3. Großen Strafkammer stattfinden, unter dem Vorsitz von Richter Ralph Ernst (42). Dem Vernehmen nach soll das Verfahren sehr zügig angegangen werden, sobald das schriftliche Urteil vom BGH vorliegt.
Anwalt sieht Teilerfolg
„Die Entscheidung stellt jedenfalls einen gewissen Teilerfolg für die Verteidigung dar, als es bei der bewährungsfähigen Strafhöhe verblieb“, sagt Anwalt Sebastian Schölzel, der Firat M. vertritt.
Doch dass die Raser beim neuen Prozess abermals Bewährung bekommen, ist nicht unmöglich, aber auch nicht sehr wahrscheinlich – die Vorgaben des Bundesgerichtshofs sind streng.
(exfo)