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Sterbenden fotografiertKölnerin (41) in Düsseldorf vor Gericht – so lautet das Urteil

Ein zerfetztes Motorrad liegt auf der Fahrbahn, im Hintergrund stehen beziehungsweise laufen Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst.

Ein zerfetztes Motorrad liegt auf der Fahrbahn. Das Symbolfoto wurde am 3. August 2017 bei einem Unfall auf der A31 bei Dorsten aufgenommen.

Eine Kölnerin (41) stand in Düsseldorf vor Gericht. Was ihr vorgeworfen wurde, macht fassungslos. Jetzt wurde sie verurteilt.

von Iris Klingelhöfer (iri)

Die Vorwürfe gegen eine Kölnerin sind schrecklich ... Die 41-jährige Kassiererin musste sich wegen eines tödlichen Motorradunfalls vor Gericht verantworten. Ihr Verhalten hatte im Juli letzten Jahres bundesweit für Fassungslosigkeit gesorgt. 

In dem Prozess, in dem sich die Angeklagte auch zu ihrem Verhalten geäußert hat, ist inzwischen das Urteil gefallen. 

Prozess in Düsseldorf: Kölnerin soll Sterbenden fotografiert haben

Der Kölnerin wurde am Donnerstag (23. November 2023) vor dem Amtsgericht Düsseldorf zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Sie wurde wegen fahrlässiger Tötung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches am Unfallort für schuldig gesprochen. Sie habe nach einem verbotenen Wendemanöver fahrlässig den Tod eines Motorradfahrers (60) verursacht und den Sterbenden fotografiert.

Beim Prozessauftakt am 13. November hatte die Angeklagte ausgesagt, dass sie das Foto mit ihrem Handy gemacht und umgehend ihrem Chef geschickt habe, „damit er mir glaubt, dass es später wird, weil es einen Unfall gab“. 

Kölnerin mit verbotenem Manöver – Motorradfahrer gerät ins Schleudern

Am frühen Morgen des 14. Juli 2022 war die Kölnerin in Düsseldorf  „Auf'm Hennekamp“ unterwegs. Die verkehrsreiche Straße ist Teil des Ringes um die Innenstadt. Kurz hinter einer Unterführung soll die Kassiererin dann verbotenerweise gewendet haben.

Die Angeklagte steht in einem Saal des Düsseldorfer Amtsgerichts neben ihrem Anwalt.

Die Angeklagte steht am Montag (13. November 2023) in einem Saal des Düsseldorfer Amtsgerichts neben ihrem Anwalt Murat Sertsöz. Der Kölnerin wird unter anderem fahrlässige Tötung und Unfallflucht vorgeworfen. 

„Dass ich da falsch abbiege, habe ich zu spät gemerkte“, erzählte sie vor Gericht. „Ich kannte die Straße nicht.“

Kölnerin hielt an, knipste und fuhr: Gericht sieht aber Unfallflucht

Die Folgen waren laut Anklage fatal. Der entgegenkommende Motorradfahrer versuchte, dem Pkw der Frau auszuweichen, geriet ins Schleudern und prallte gegen den Metallschutzbügel eines Baumes. Dabei erlitt er tödliche Verletzungen. Die Kölnerin hielt zwar an, doch statt zu helfen, soll sie ihr Handy gezückt haben. Eine Zeugin im Prozess: „Dann hat sie gesagt, sie muss zur Arbeit und ist gefahren.“ Dies bestätigten auch zwei Ersthelfende.

Die Staatsanwaltschaft hatte der Kölnerin daher auch Unfallflucht vorgeworfen. Dies verneinte das Gericht jedoch. Es sei nicht sicher gewesen, dass der Angeklagten erkennbar gewesen sei, dass sie die Ursache am Tod des Mannes gesetzt habe, zumal es keinen Zusammenstoß gegeben habe und der Unfall hinter ihr passiert sei, erklärte eine Gerichtssprecherin nach dem Urteil. Auch ein grob rücksichtsloses Verhalten sah das Gericht nicht.

Prozess in Düsseldorf: Kölnerin fühlt sich für Unfall nicht verantwortlich

Beim Prozessauftakt hatte die Angeklagte selbst beteuert, sie fühle sich nach wie vor nicht für den Unfall verantwortlich. Über ihren Anwalt ließ sie erklären, sie sei damals nicht mit dem Motorrad zusammengestoßen und habe den Unfall gar nicht mit sich selbst in Verbindung gebracht. 

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Die Polizei konnte die Kassiererin damals schnell an ihrer Arbeitsstelle ermitteln, weil sich eine Zeugin das Kennzeichen notiert hatte. Führerschein sowie Auto der Kölnerin waren daraufhin zur Beweissicherung sichergestellt worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Prozess eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. (mit dpa)