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Allgemeinverfügung gilt ab sofortStadt Köln mit eindringlicher Warnung wegen Trockenheit

Blicke auf den Adenauer Weiher in Köln.

Aus Kölner Gewässern einfach Wasser ziehen, um damit die Pflanzen oder den Rasen zu gießen, ist laut Stadt Köln verboten. Hier ein undatiertes Foto vom Adenauer Weiher.

Der ausbleibende Regen setzt in diesem Sommer auch den Gewässern in Köln zu. Jetzt hat die Stadt Köln eine Warnung herausgegeben.

Blumen gießen oder den Rasen sprengen, mit Wasser aus dem Bach, der am Haus vorbeifließt – klingt doch ganz einfach. Aber die Stadt Köln warnt.

Die Kölner Gewässer leiden nach den geringen Niederschlägen im Frühjahr bereits jetzt unter einer extremen Trockenheit. Die Regenfälle im März dieses Jahres haben die Situation nicht signifikant und nicht langanhaltend verbessert.

Viele Kölner Bäche bereits komplett trocken

„Aufgrund des ausgebliebenen Regens führen die Bäche immer weniger Wasser, manche haben bereits überhaupt kein Wasser mehr“, heißt es in einer Mitteilung der Stadt vom 28. Juni 2023.

Alles zum Thema Pflanzen

Deswegen hat das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln eine Allgemeinverfügung erlassen. Demnach ist die Entnahme von Wasser aus den Bächen, die im Kölner Stadtgebiet verlaufen, verboten.

Die Stadt weist darauf hin, dass vor allem den Grundstückseigentümern und -eigentümerinnen, deren Gärten direkt an solchen Fließgewässern liegen, damit die Wasserentnahme untersagt wird.

Eine Entnahme mit elektrischen Pumpen ist ohne eine wasserrechtliche Erlaubnis ohnehin nicht zulässig.

Verbot betrifft alle 24 offen verlaufenden Kölner Fließgewässer

Das Verbot betrifft alle 24 offen verlaufenden Kölner Fließgewässer im links- und rechtsrheinischen Stadtgebiet.

Für die vier linksrheinischen Gewässer gibt es aufgrund der besonderen örtlichen Gegebenheiten kaum Berührungspunkte mit Privatanliegern und -anliegerinnen. Das sind: Pletschbach, Frechener Bach, Duffesbach und Gleueler Bach

Anders sieht es bei den Bächen auf der rechten Rheinseite aus. Dort sind häufiger direkt an den Gewässern privat genutzte Grundstücke zu finden. Aktuell sind rechtsrheinisch Selbach, Flehbach und Wasserbach bereits vollständig trocken.

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Andere rechtsrheinische Bäche, wie beispielsweise Strunde, Frankenforstbach, Kemperbach, Giesbach und Kurtenwaldbach, zeigen bereits extrem niedrige Wasserstände. Lokale und kurzzeitige Niederschläge können auch hier die Situation nicht nachhaltig entspannen.

Ungeregelte, uneingeschränkte und häufige Entnahmen von Wasser bedrohen nicht nur die Tier- und Pflanzenwelt, sondern gefährden auch die notwendige, natürliche Selbstreinigung der Gewässer.

Köln: Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 31. Oktober 2023

Bedingt durch die niedrigen Wasserstände sinkt die Sauerstoffzufuhr, während zugleich die Wassertemperatur steigt. Dies führt zu einer massiven Störung der Gewässerökologie und des Wasserhaushaltes. So können die Lebensräume für die im Wasser lebenden Tiere und Pflanzen nachhaltig und weitreichend geschädigt werden.

Die Stadt schätzt die Zahl der an den Bächen im Kölner Stadtgebiet liegenden Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen auf etwa 800 bis 900. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 31. Oktober 2023 und kann je nach Situation und Witterung verlängert werden. (mt)