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Video zeigt allesSex auf Motorhaube: Urteil zu kuriosem Fall in Kölner Parkhaus gesprochen

Dunkle Tiefgarage mit wenigen Autos.

In einem Kölner Parkhaus, hier ein Symbolfoto aus dem November 2020, vergnügte sich ein Paar. Zu dem Fall wurde jetzt das Urteil gesprochen.

Ein Schäferstündchen auf einem Auto in Köln ist vor Gericht gelandet. Ein kurioser Fall, auch weil das frivole Pärchen weder auf der Kläger- noch auf der Angeklagten-Seite auftrat.

Erst ging es rund – und dann vor Gericht! Ein kurioser Sex-Fall in Köln hat das Kölner Landgericht beschäftigt, jetzt ist das Urteil gefallen.

Das Ergebnis: Wer Schaden an seinem im Parkhaus abgestellten Auto erleidet, weil ein fremdes Pärchen auf der Motorhaube Sex hatte, kann den Parkhausbetreiber nicht in Haftung nehmen.

Sex auf Motorhaube: Urteil nach Fall am Kölner Landgericht

Das geht aus dem Urteil hervor, das das Landgericht am Freitag (27. Januar 2023) veröffentlichte.

Geklagt hatte ein Mann, der sein Auto über Nacht in einem Parkhaus am Hauptbahnhof abgestellt hatte. Als er am nächsten Morgen zurückkehrte, wies das Fahrzeug unter anderem mehrere Kratzer und Dellen auf der Motorhaube auf.

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Auf den Videoaufnahmen des Parkhauses war zu sehen, dass ein Pärchen in der Nacht auf der Motorhaube des Autos Sex gehabt hatte. Danach entfernten sich die Personen, konnten trotz Videomaterial nicht identifiziert werden. Der Schaden am Auto: gut 4600 Euro.

Der Kläger argumentierte, dass es Aufgabe des Parkhausbetreibers sei, die Videoaufnahmen durchgehend zu beobachten und „solches Treiben“ direkt zu unterbinden. Die Richter lehnten sein Begehren auf Schadenersatz jedoch ab.

Gericht stellt keine Pflichtverletzung des Parkhaus-Betreibers fest

Denn: Das Gericht stellte keine Pflichtverletzung des Betreibers fest, wie es in der Begründung des Urteils heißt. Die Pflichten eines Parkhausbetreibers gingen nicht so weit, dass er die Videoaufzeichnungen ununterbrochen beobachten müsse, um mögliche Verstöße gegen Sicherheit und Ordnung bemerken oder gar verhindern zu können.

Auf dem Video sei lediglich ein Zeitraum von neun Minuten dokumentiert, in dem das Paar auf dem Auto aktiv war. Diese Zeitspanne sei zu kurz, um dem Betreiber eine Pflichtverletzung vorwerfen zu können. (tw, mit dpa)