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Urteil in KölnSchwerbehinderter (39) kämpft vor Arbeitsgericht gegen seine Kündigung

Vor einem einstöckigen Gebäude sind zahlreiche Holzpaletten gestapelt.

Der Kläger war auf einem Bauhof beschäftigt. Unser Symbolfoto vom 25. Februar 2020 zeigt einen städtischen Bauhof in Braunsfeld.

Ein Mann (39) mit einer Schwerbehinderung hat sich gegen seine Kündigung gestemmt. So hat das Kölner Arbeitsgericht entschieden. 

von Iris Klingelhöfer (iri)

Schwerbehinderte Menschen haben besondere Rechte und stehen auch rechtlich unter besonderem Schutz. Das musste jetzt eine Kommune erfahren, die einen zu 80 Prozent schwer behinderten Mann (39) gefeuert hatte. 

Dieser hatte daraufhin vor dem Kölner Arbeitsgericht geklagt. Am Dienstag (20. Februar 2024) gab das Gericht seine Entscheidung bekannt. Das Urteil fiel bereits am 20. Dezember, wurde aber jetzt erst öffentlich.

Kommune im Rhein-Erft-Kreis entlässt Schwerbehinderten (39)

Der Kläger ist seit dem 1. Januar 2023 bei der Kommune im Bauhof beschäftigt. Dabei wurde er zwischen dem 2. Januar und 14. April in verschiedenen Kolonnen eingesetzt. Ab Ende Mai war der 39-Jährige schließlich arbeitsunfähig. 

Dann der Schock: die Kündigung! Am 22. Juni beendete die Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis – noch innerhalb der Wartezeit – zum 31. Juli. Anders als bei einer Probezeit, die vereinbart werden muss, ist eine Wartezeit von sechs Monaten gesetzlich festgelegt. 

Nach Informationen von EXPRESS.de handelt es sich bei der Arbeitgeberin um eine Kommune im Rhein-Erft-Kreis.

Kölner Arbeitsgericht: So begründet es seine Entscheidung 

Der 39-Jährige stemmte sich gegen seine Entlassung – mit Erfolg. Das Kölner Arbeitsgericht entschied: Die Kündigung ist unwirksam, weil sie gegen das Diskriminierungsverbot (§ 164 Abs. 2 SGB IX) verstößt.

In der Begründung heißt es, dass der Arbeitgeber – entgegen bisheriger Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts – auch während der Wartezeit verpflichtet sei, ein sogenanntes Präventionsverfahren durchzuführen.

Amtsgericht, Landgericht ...

Diese Gerichte gibt es in Köln

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Heißt: Es muss möglichst frühzeitig die Schwerbehindertenvertretung sowie das Integrationsamt eingeschaltet werden, wenn Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis eintreten, die zu dessen Gefährdung führen können. 

Klage vor Kölner Arbeitsgericht erfolgreich – doch es geht weiter

Das habe die Kommune in dem Fall nicht getan, argumentierte das Gericht. Sie hätte, als sie bemerkte, dass der schwerbehinderte Kläger sich während der Wartezeit nicht bewährt beziehungsweise sich nicht ins Team einfügte und ihren Erwartungen nicht entsprach, Präventionsmaßnahmen ergreifen müssen. Die Arbeitgeberin hätte also die Schwerbehindertenvertretung sowie das Integrationsamt präventiv einschalten müssen.

Für den Kläger bedeutete dies jedoch nur ein kurzes Aufatmen. Denn der Fall geht in die nächste Instanz. Wie Arbeitsgerichtssprecher Frederik Brand am Mittwoch (21. Februar 2024) gegenüber EXPRESS.de erklärte, hat die beklagte Kommune gegen das Urteil inzwischen Berufung beim Kölner Landesarbeitsgericht eingelegt.