Er zählt zu den Routine-Tests, doch eine junge Schwangere bezahlte ihn mit ihrem Leben. Jetzt gibt es ein rechtskräftiges Urteil gegen eine Kölner Apothekerin.
Schwanger und Baby totKölner Glucose-Fall: BGH mit rechtskräftigem Urteil

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Vier Jahre nach dem Tod einer jungen Frau und ihres ungeborenen Kindes durch verunreinigte Glucose stand eine Kölner Apothekerin vor Gericht. Das Foto zeigt sie am 15. Juni 2023 mit ihren Anwälten Morton Douglas (l.) und Gerson Trüg.
Eine Schwangere (†28) und ihr Baby sind tot wegen eines verhängnisvollen Fehlers einer Kölner Apothekerin... Knapp zwei Jahre nachdem die Angeklagte unter anderem wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen wurde, gibt es ein rechtskräftiges Urteil.
Das gab der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch (16. Juli 2025) bekannt. Der BGH hatte den Fall erneut geprüft, nachdem sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung gegen das Urteil Revision eingelegt hatten.
So hatte die Kölner Staatsanwaltschaft im sogenannten Glucose-Fall eine höhere Strafe wegen versuchten Mordes durch Unterlassen gefordert. Die Verteidigung, die auf Freispruch plädiert hatte, kritisierte die Entscheidung des Gerichts als „rechtsfehlerhaft“ und „unzutreffend“.
Die Apothekerin (damals 52) war am 28. September 2023 nach einem aufwühlenden Prozess vor dem Landgericht Köln zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Die Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass die Apothekerin im Jahr 2019 aufgrund einer Verwechslung einen Rest des Betäubungsmittels Lidocainhydrochlorid in ein Gefäß mit Glucose gefüllt und anschließend mehrere Glucose-Mischungen zur Durchführung von Glucose-Toleranztests bei Schwangeren hergestellt hat.
Kölner Glucose-Fall: Späteres Todesopfer trank Gift-Mischung ganz aus
Zwei der stark verunreinigten Mischungen wurden an Schwangere abgegeben. Während eine der Frauen nur einen Schluck der toxischen Lösung trank und sich nach einem kurzen Klinikaufenthalt von der Vergiftung erholte, trank eine 28-Jährige die Lösung ganz aus. Sie und ihr mit einem Notkaiserschnitt zur Welt gebrachtes Kind verstarben.
„Das Zusammenschütten von Substanzen aus zwei Gefäßen“ gelte in der Pharmazie als absolutes „No-Go“, hatte die Vorsitzende Richterin damals in der Urteilsbegründung erklärt.
Das Gericht hatte die Apothekerin auch wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt. Diesbezüglich hat der BGH das Verfahren aufgrund der Revision der Angeklagten eingestellt und das vorangegangene Urteil im Schuld- und Strafausspruch dahin geändert, dass die Frau wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt ist. Auch dies zur Bewährung.
„Die weitere Überprüfung des Urteils hat keinen die Angeklagte belastenden Rechtsfehler ergeben“, erklärte eine BGH-Sprecherin.