Schock-TatBrutaler Überfall auf Ebay-Verkäuferin: Täter in Kölner Gericht verhaftet

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Der angeklagte Ebay-Räuber beim Prozessauftakt 2019 im Kölner Landgericht.

Köln – Mit einer Verhaftung im Gerichtssaal endete vor dem Kölner Landgericht der Prozess gegen einen 60-jährigen Troisdorfer, derin Deutz gezielt eine Ebay-Verkäuferin überfallenhatte. Siebeneinhalb Jahre Haft wegen versuchter besonders schwerer sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung setzte der Vorsitzende Richter Michael Greve fest. Bisher hatte sich der Täter auf freiem Fuß befunden.

Ebay-Verkäuferin in Köln-Deutz überfallen: Bundesgerichtshof Karlsruhe kassiert mildes Urteil

Richter Greve hatte damit das Urteil aus der ersten Instanz um drei Jahre übertroffen, nachdem der Bundesgerichtshof Karlsruhe die milde Entscheidung kassiert hatte. Verteidiger Bernhard Scholz hatte seinen Mandanten, der während der Urteilsbegründung weinte, auf die drohende Verhaftung wegen möglicher Fluchtgefahr vorbereitet, dieser hatte bereits eine Tasche für das Gefängnis gepackt.

Mehr als 700 Suchanfragen hatte der Elektriker vor seiner Tat im August 2018 bei Ebay-Kleinanzeigen gestellt. „Pumps“, „Highheels“, aber auch „Kinderbett“ gab der Troisdorfer als Schlagworte ein und begrenzte seine Suche schließlich auf Köln. So traf der Mann auf sein Opfer in Deutz.

Ebay-Verkäuferin in Deutz angegriffen

Hatte sich Dietmar O. sonst in einer Vielzahl von Fällen immer damit begnügt, den Verkäuferinnen bei einem Anruf ins Telefon zu stöhnen und sie auf sexueller Basis zu beleidigen, fasste er diesmal den Plan, die 42-jährige Deutzerin persönlich aufzusuchen; weil ihn laut eigener Aussage die Stimme am anderen Ende der Leitung an seine Mutter erinnert habe.

Überfall in Köln- Deutz: Täter wollte Opfer zu sexuellen Handlungen zwingen

In der Wohnung griff der 60-Jährige die Frau an, wollte sie zu sexuellen Handlungen zwingen – als sie sich wehrte, stach er mit einem Messer zu und verletzte sein Opfer beinahe tödlich an der Lunge. Nachbarn der Frau überwältigten den Täter schließlich, nachdem sie Hilfeschreie hörten. In ihrer Verzweiflung hatte die Überfallene zwischenzeitlich überlegt, aus dem Fenster im ersten Stock zu springen.

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Der 31. August 2018 in Deutz: Mehrere Streifenwagenbesatzungen, Rettungssanitäter und Notarzt waren wenige Minuten nach dem Notruf an der Einsatzstelle.

Sadistisch und pervers, diese Eigenschaften hatte ein Gutachter dem Angeklagten zugeschrieben. Ein Gutachter hatte dem Mann im ersten Prozess eine hohe Wiederholungsgefahr attestiert, trotzdem beließ ihn der damalige Richter Helge Eiselt auf freien Fuß. Das Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung, der Täter musste sich allerdings in psychiatrische Behandlung begeben und jede Woche ein Attest bei Gericht einreichen.

Gericht Köln: Verteidiger kündigt Revision an

Hatte die damalige Strafkammer eine Geldzahlung von 25.000 Euro an das Opfer noch als Täter-Opfer-Ausgleich angenommen und den Strafrahmen daher nach unten verschoben, ließ Richter Greve diesen diesmal nicht zu; zu gravierend seien die Folgen der Tat für das schwer traumatisierte Opfer. Verteidiger Scholz hat erneute Revision gegen das Urteil angekündigt.