Eine 68-jährige Kölnerin stirbt nach einem Besuch in ihrer Hausarztpraxis. Der Mediziner hatte einen Herzinfarkt übersehen. Jetzt wurde er verurteilt.
Schlimmer FehlerFrau stirbt kurz nach Arztbesuch in Köln

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Das Foto zeigt einen leeren Behandlungsraum bei einem Arzt (Symbolfoto)
Ein fataler Fehler mit tödlichen Folgen! Eine 68-jährige Kölnerin ist nach einem Besuch bei ihrem Hausarzt gestorben.
Der Grund: Der Mediziner, ein erfahrener Kardiologe, erkannte einen akuten Herzinfarkt nicht. Nun wurde der Arzt vom Kölner Amtsgericht wegen fahrlässiger Tötung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Die Tragödie ereignete sich im Oktober 2023. Die Frau, die als starke Raucherin und mit Vorerkrankungen wie Diabetes und Bluthochdruck als Hochrisikopatientin galt, kam mit ihrer Tochter in die Praxis. Sie litt unter Schweißausbrüchen, Schwindel, Erbrechen und Schmerzen im linken Schulterbereich – klassische Alarmzeichen. Doch der Arzt vermutete nur einen eingeklemmten Nerv und gab ihr ein Schmerzmittel. Das berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger“.
Wenige Stunden später brach die 68-Jährige zu Hause zusammen. Ein herbeigerufener Notarzt konnte nichts mehr für sie tun, alle Wiederbelebungsversuche scheiterten. Die Obduktion bestätigte später den schrecklichen Verdacht: Ein frischer Herzinfarkt war die Todesursache. Einem Gutachten zufolge hätte die Frau bei rechtzeitiger Behandlung im Krankenhaus mit hoher Wahrscheinlichkeit überlebt.
Vor Gericht zeigte sich der Mediziner, der die Praxis erst kurz zuvor übernommen hatte, reuig und erschüttert. Sein Anwalt sprach von einem „Augenblicksversagen“. Der Arzt habe nicht an einen Herzinfarkt gedacht, da die Patientin schon früher wegen Schulterproblemen bei ihm war.
Besonders tragisch: Die Tochter der Verstorbenen will sogar explizit nach einem Herzinfarkt gefragt haben. Der Arzt behauptete, dies nicht gehört zu haben. Sein Verteidiger führte an, die Tochter habe viele Fragen „auf Kölsch“ gestellt, was seinen Mandanten abgelenkt haben könnte. Dennoch räumte er ein, dass dieser Fehler nicht hätte passieren dürfen.
Die Staatsanwaltschaft hatte 12 Monate auf Bewährung gefordert. Das Gericht verurteilte den Arzt schließlich zu zehn Monaten. Zudem muss er 6000 Euro an zwei gemeinnützige Organisationen für herzkranke Kinder und die Deutsche Herzstiftung zahlen. Ob er seine Approbation als Arzt behalten darf, entscheidet nun die Ärztekammer. (red)