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Prozess in KölnMann erfüllt sich Traum und bestellt Rolex Submariner – kurz darauf sieht er rot

Ein Mann nimmt eine Rolex-Uhr unter die Lupe.

Wegen einer Rolex-Uhr, die er bei einer Kölner Händlerin bestellt hatte, zog ein Mann in Köln vor Gericht. Das Symbolfoto zeigt einen Mann 2019 in Ludwigshafen, der eine Rolex-Uhr unter die Lupe nimmt.

Der Kauf einer Rolex-Uhr ist ein Fall fürs Gericht geworden. Doch für den Käufer, der auf Schadensersatz geklagt hatte, lief es nicht so wie erhofft. 

Eine Rolex Submariner Date 116610 LV: Diesen Traum hat sich ein Mann erfüllt und die Uhr über die Internetseite einer Kölner Händlerin bestellt. Für schlappe 15.990 Euro. Dafür nahm der Kunde sogar einen Kredit auf. Doch die Lieferung verzögerte sich ...

Am Ende wurde der Rolex-Kauf ein Fall fürs Gericht. Denn die Uhrenhändlerin hatte dem Mann den Kauf bestätigt, dann diesen aber aufgrund diverser Probleme storniert – gleichzeitig bot sie eine gleiche Uhr auf ihrer Website an, allerdings 6000 Euro teurer. Der Käufer klagte daraufhin. Am Donnerstag (30. Dezember 2021) gab das Landgericht die Entscheidung bekannt. 

Prozess in Köln: Rolex angeblich nicht lieferbar, dann aus Sortiment

Ein Uhrenhändler ist an den einmal geschlossenen Kaufvertrag gebunden, auch wenn die verkaufte Rolex nur noch teurer lieferbar ist, heißt es darin. Der Kunde muss allerdings seiner Schadensminderungspflicht nachkommen und nach günstigeren Angeboten Ausschau halten.

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Fünf Tage nach der Bestätigung des Kaufes hatte die Händlerin den Kläger darüber informiert, dass es zu Lieferverzögerungen aufgrund der allgemeinen Marktlage und der Corona-Situation käme. In einer weiteren Mail kündigte sie an, dass Rolex die Uhr aus dem Sortiment genommen habe und sie sich um die Beschaffung bemühe. 

Käufer klagt vor Kölner Landgericht auf 6000 Euro Schadensersatz

Schließlich stornierte die Uhrenhändlerin die Bestellung. Zeitgleich stand eine neue Rolex Submariner Date 116610 LV auf ihrer Internetseite zum Preis von 21.990 Euro zum Verkauf. Der Kläger bestellte daher über die Website der Händlerin die Uhr erneut, allerdings zu dem deutlich höheren Preis. Vor Gericht klagte er nun auf Schadensersatz und forderte von der Beklagte die Differenz in Höhe von 6000 Euro. 

Die beklagte Händlerin behauptete jedoch, sie habe ihr Möglichstes getan, um die Uhr zum vereinbarten Preis zu beschaffen. Die vom Kläger bestellte Uhr sei vor dem Eingang der Finanzierungsbestätigung von einem anderen Kunden gekauft worden.

Kölner Richter: Käufer hätte Schaden so gering wie möglich halten müssen 

Laut Urteil hafte die Händlerin gegenüber dem Käufer, weil sie verpflichtet gewesen sei, ihm die gekaufte Rolex-Uhr zu dem vereinbarten Preis zu liefern. Dieser Verpflichtung sei sie nicht nachgekommen. Dennoch habe der Käufer gegen seine Schadensminderungspflicht verstoßen, weil die gleiche Uhr im Internet für Preise zwischen 18.750 und 19.900 Euro angeboten worden sei. In der Begründung heißt es: „Es hätte ihm oblegen, von mehreren möglichen Deckungsgeschäften bei Vergleichbarkeit der Angebote und Gleichwertigkeit der Uhren das günstigste auszuwählen.“

Das Landgericht hat daher entschieden, dass die Beklagte dem Kläger 2760 Euro – also nicht mal die Hälfte seiner Forderung – für die Mehrkosten aus dem Deckungsgeschäft zahlen muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (iri)