Irrer Fall in KölnPsychische Probleme nach Tattoo: Kunde will Schmerzensgeld und mehr

Ein Tätowierer sticht ein Tattoo.

Wegen eines Tattoos zog ein Kunde vor das Kölner Landgericht. Unser Symbolfoto wurde 2103 in Dortmund aufgenommen.

Dieser Fall geht ein bisschen unter die Haut: Wegen eines Tattoos, mit dem er nicht zufrieden war, ist ein Kunde eines Studios vor das Landgericht Köln gezogen.

„Bye bye Arschgeweih – ich geb Dich zum Lasern frei“, heißt es in einem Song von Ina Müller. Und nicht nur die bekannte Sängerin und Moderatorin weiß, dass Tattoos dann zum Problem werden, wenn sie dem Träger nicht mehr gefallen. 

Überhaupt nicht zufrieden war jetzt auch ein Kunde eines Tattoo-Studios und zog sogar vor Gericht: Mit der Forderung nach Schadensersatz, Rückzahlung eines Vorschusses und Schmerzensgeld in Höhe von 1750 Euro ist er jedoch beim Landgericht Köln abgeblitzt, wie am Dienstag, 1. Februar bekannt wurde.

Landgericht Köln: Kunde verklagt Tätowierer

Der Mann hatte in einem Studio eines seiner Tattoos ändern lassen wollen. Zusätzliche Schattierungen und ein 3D-Effekt sollten dazukommen, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.

Der beklagte Tätowierer erhielt einen Vorschuss in Höhe von 600 Euro und verteilte einen dunklen, flächigen Malgrund auf dem Oberarm, um das Tattoo mit einem neuen Cover Up in Form von Engelsflügeln zu überarbeiten. Nach mehreren Sitzungen war der Kläger unzufrieden, brach die Behandlung ab und ging zu einem anderen Studio. Er verlangte die Rückzahlung von Vorschuss, Zahlung des neuen Cover Ups und Schmerzensgeld wegen der erlittenen psychischen Probleme.

Das Gericht war nach der Beweisaufnahme nicht davon überzeugt, dass der beklagte Tätowierer die Vorlage originalgetreu übernehmen sollte. Denn er habe darauf hingewiesen, dass sich die Vorlage nicht genau übertragen lasse und die neue Tätowierung nicht genauso aussehen werde.

Der Beklagte habe auch nicht fachlich mangelhaft gearbeitet. Ob die Engelsflügel, wie vom Kläger behauptet, misslungen gewesen seien, konnte der Sachverständige wegen der Qualität der vom Kläger vorgelegten Fotos nicht erkennen. Die verwendeten Farben hätten dem EU-Standard entsprochen. (dpa, jan)