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Pizza-Prozess in KölnMann (29) ist „krank“ – als Kollege Essen bestellt, fällt alles auf

Ein Pizzabote hat einige Pizzakartons in den Händen.

So ähnlich lief die ent­schei­dende Szene in dem Fall: Als Pizzabote geriet ein krank­ge­schrie­be­ner Mann aus­ge­rech­net an einen Kollegen.

Dieter U. war krankgeschrieben, er lieferte aber trotzdem eine Pizza aus – ausgerechnet zu einem Kollegen seines eigentlichen Arbeitgebers. Nun landete seine Kündigung vor dem Kölner Arbeitsgericht.

von Barbara Kirchner (kir)

Dumm gelaufen: Dieter U. (29, Name geändert) war krankgeschrieben. In dieser Woche bestellte sich ein Kollege eine Pizza. Und wer kam mit dem Karton um die Ecke?

Es war Dieter U.! Der wurde daraufhin gefeuert. Doch das Kölner Arbeitsgericht entschied: Die Kündigung ist nicht rechtens.

Prozess vor Kölner Arbeitsgericht: Kündigung wegen Pizzalieferung

Dieter U. ist seit zehn Jahren bei einem Düsseldorfer Modeunternehmen beschäftigt. Er arbeitet als Kaufhausdetektiv in einer Filiale in Köln. Dort gehörte er auch noch als Ersatzmitglied dem Betriebsrat an. Bereits in Düsseldorf lief vor dem Arbeitsgericht eine erste Verhandlung. Seine Anwältin erklärte damals: „So einfach ist das nicht. Der Fall muss noch aufgeklärt werden.“

Noch bevor der Düsseldorfer Richter endgültig entscheiden konnte, klagte das Unternehmen nun gegen den Mitarbeiter und den Betriebsrat in Köln. Das Gericht sollte die Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung durch ein Urteil ersetzen. Doch es kam ganz anders.

Grundsätzlich kommen zwei Möglichkeiten für eine Kündigung infrage: Entweder die Firma kommt zu dem Schluss, dass das Verhalten des Arbeitnehmers nicht der Gesundung dient. Oder man unterstellt, dass die Erkrankung erfunden ist. Genau das war hier der Fall.

Nehmen Sie hier gerne an unserer Umfrage teil:

Frederik Brand, Sprecher des Arbeitsgerichts: „Das Gericht kam zu dem Schluss, dass durch die Tätigkeit der Essenlieferung kein Tatverdacht besteht, dass die Erkrankung vorgetäuscht war.“ Dieter U. war insgesamt eine Woche krankgeschrieben – Magen-Darm.

Dass er trotzdem in den dritten Stock zur Wohnung seines Kollegen eine Pizza lieferte, sei eine Ausnahme gewesen. Er beteuerte vor Gericht, nur einmal eine Lieferung durchgeführt zu haben. Pech, dass er dort ausgerechnet einem Kollegen die Pizza aushändigte.