Nach Hammer-Urteil in KölnThomas Drach gibt nicht auf: Mammut-Prozess geht in die nächste Runde

Thomas Drach kommt in den Gerichtssaal.

Thomas Drach, hier am 4. Januar 2024 im Kölner Landgericht, hat Revision gegen sein Urteil eingelegt.

Ein Schrecken ohne Ende? Der Prozess um Thomas Drach vor dem Kölner Landgericht schien mit der Urteilsverkündung in der vergangenen Woche beendet – nun hat der 63-Jährige Revision eingelegt.

von Klara Indernach  (KI)

Der Mammut-Prozess schien sein Ende gefunden zu haben, doch Fehlanzeige: Thomas Drach, der letzte Woche vom Kölner Landgericht wegen Raubs und versuchten Mordes zu einer 15-jährigen Haftstrafe verurteilt wurde, hat durch seine Anwälte Revision gegen das Urteil eingelegt.

Das Gericht bestätigte diesen Schritt am Dienstag (9. Januar 2024) auf Anfrage.

Mammut-Prozess in Köln: Thomas Drach legt Revision ein

In der Urteilsbegründung wurde dem Gericht nach festgestellt, dass Drach zwischen 2018 und 2019 drei Raubüberfälle auf Werttransporter in Köln und Frankfurt am Main verübt hatte. Zusätzlich zur Freiheitsstrafe wurde eine anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet.

Während des Prozesses hatte Drach alle Anschuldigungen bestritten und durch seine Verteidigung einen Freispruch gefordert. Nach der Urteilsverkündung kündigte er an, sofort Revision einzulegen. Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass ein solcher Antrag formell und schriftlich bei der Geschäftsstelle eingereicht werden müsse.  

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Dies übernahm Drach-Verteidiger Andreas Kerkhoff – beim Revisionsverfahren dabei sein wird dieser aber wohl nicht. Laut Informationen des „Kölner Stadt-Anzeigers“ hatte Drach seinem Anwalt kurz vor Ende des Mammut-Prozesses das Vertrauen entzogen und diesen unter anderem als „Liebeskasper“ bezeichnet, der der womöglich ein Auge auf Staatsanwältin Anja Heimig geworfen habe. Thomas Drach kann nun einen Pflichtverteidiger wählen.

Richter Jörg Michael Bern und seine Kolleginnen der Schwurgerichtskammer haben nun die Aufgabe, das schriftliche Urteil zu formulieren. Dieser Prozess kann, angesichts der Komplexität und der Länge des Verfahrens – fast zwei Jahre und insgesamt 100 Verhandlungstage – mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Während dieser Zeit bleibt Drach in Untersuchungshaft. Sollte das Urteil in der Revisionsinstanz aufgehoben werden, würde dies eine Neuverhandlung des Falls nach sich ziehen.

Drach war bereits in der Vergangenheit wegen schwerer Straftaten in den Schlagzeilen. Er erlangte besonders durch die Entführung von Jan Philipp Reemtsma im Jahr 1996 Bekanntheit. Für diese Tat wurde er später zu einer Haftstrafe von vierzehneinhalb Jahren verurteilt.

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und von der Redaktion (Niklas Brühl) bearbeitet und geprüft. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.