Um die beliebten privaten Hofflohmärkte war ein Streit entbrannt. Nun hat die Stadt Köln ihre Entscheidung bekanntgegeben.
Private HofflohmärkteStadt Köln trifft Entscheidung

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Hofflohmärkte wie der am Leimbacher Berg dürfen auch weiterhn sonntags stattfinden.
Aktualisiert31.08.2025, 02:00
Den Trödelfans dürfte angesichts dieser Nachricht ein Stein vom Herzen fallen.
Die Stadt Köln hat das Konzept von privaten Hofflohmärkten juristisch geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass sie nicht gegen das NRW-Feiertagsrecht verstoßen und damit auch sonntags stattfinden dürfen!
Mit dieser Mitteilung vom Freitag (30. August) ist der Streit um die beliebten Trödelmärkte nun hoffentlich endgültig vom Tisch. Nachdem die Stadt Köln laut eigenen Angaben „erst jetzt auf das Online-Portal der Hofflohmärkte aufmerksam geworden“ war, standen die beliebten Treffs sogar vor dem Aus.
Allerdings hatte die Stad auf Nachfrage eingeräumt, dass die Regelung „vielen nicht mehr zeitgemäß erscheint“ und man das ganze noch einmal juristisch bewerten lassen werde. Dies ist nun geschehen – mit dem Ergebnis: „Bei den sogenannten „Hofflohmärkten“ handelt es sich um über eine Internetplattform koordinierte private Veranstaltungen, die neben der Möglichkeit des An- und Verkaufs gebrauchter Waren einen starken Fokus auf das nachbarschaftliche Miteinander legen. Der Fokus dieser Veranstaltungen liegt nicht in einer durch Arbeit erfolgenden Gewinnerzielungsabsicht“, so die Stadt Köln.
Neben den Verkaufsständen bilden sich im Rahmen der Hofflohmärkte immer wieder Nachbarschaftstreffen, die diesen kommunikativen Charakter unterstreichen und den wesentlichen Kern der Veranstaltung bilden. „Somit fallen die Hofflohmärkte weder unter das Arbeitsverbot des § 3 Feiertagsgesetz NW noch unter die gewerblichen Festsetzungserfordernisse des § 68 GewO“, heißt es in der Mitteilung. (susa)