Nur Bewährung nach tödlicher AttackeDarum verschont Kölner Richterin jungen Schläger

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Richterin Ulrike Grave-Herkenrath (61) verkündete das Urteil der 4. Großen Strafkammer.

Köln – Der Tod eines Menschen sei endgültig und kein Urteil eines Gerichts könne das ändern. Mit diesen Worten leitete Richterin Ulrike Grave-Herkenrath (61) ihre Erklärung ein  – warum der Schläger (19) von Bergisch Gladbach, der einen Familienvater aus dem Leben riss, das Kölner Landgericht als freier Mann verlassen durfte. Zwei Jahre Haft auf Bewährung hieß es am Ende des Prozesses. 

Erziehungsgedanke steht im Vordergrund 

Die Richterin war sich bewusst, mit dem Urteil – es lautete auf Körperverletzung mit Todesfolge –  nicht die Hoffnung der Hinterbliebenen erfüllen zu können.

„Vielleicht gibt es die Erwartung, dass der Täter leiden soll, wie Sie leiden, das steht aber nicht im Fokus des Strafverfahrens“, so die Richterin. In diesem Fall, der nach dem Jugendstrafrecht bewertet wurde, ginge es um die notwendige Einwirkung auf den Täter. Der Erziehungsgedanke stehe  im Vordergrund.

Aus völlig nichtigem Anlass zugeschlagen 

Unstrittig war, dass Ahmet R. vergangenen August  in der City von Bergisch Gladbach aus völlig nichtigem Anlass zugeschlagen hatte. Er und seine Kumpels hatten sich mit dem späteren Opfer, den sie für einen Obdachlosen hielten,  und dessen Begleitern angelegt.  

Um sich Respekt vor seinen Freunden zu verschaffen, habe er Thomas K. attackiert, hatte der Angeklagte gesagt. K. krachte nach einem gezielten Schlag auf den Boden, brach sich den Schädel. Er verstarb einen Tag nach dem Angriff in der Klinik in Köln-Merheim. Die Freunde hatten den Schläger nach der Tat noch gefeiert. 

Bewährungsstrafe mit Auflagen 

Die Richterin widersprach der Staatsanwältin, die zwei Jahre und acht Monate Haft gefordert hatte. Im Knast sei eine noch schlechtere Entwicklung zu befürchten. Eine engmaschige Betreuung in der Bewährungszeit  wäre zielführender. 

Ahmet R.  bekam als Auflage, zehn Sozialstunden in der Woche zu machen, ein Anti-Aggressions-Training zu absolvieren und mit regelmäßigen Drogenscreenings nachzuweisen, clean zu sein.   Die beiden Kinder (9, 13) des Getöteten hatten den Prozess teilweise mitverfolgt. Die Witwe von Thomas K.  weinte nach dem milden Urteil bittere Tränen. 

(exfo)