Wie die Venloer Straße soll auch die Neusser Straße in Nippes umgestaltet werden. Doch der ADFC kritisiert die Verbreiterung der Straße.
Neue Neusser StraßeKölner ADFC äußert Kritik: „1,50 Meter Sicherheitsabstand nicht richtig“

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Die Kreuzung der Neusser Straße / Kempener Straße / Auerstraße – ab hier soll die Neusser Straße komplett umgestaltet werden. Das Foto wurde am 8. April 2015 aufgenommen.
Die Neusser Straße in Nippes soll umgestaltet werden. Entsprechende Pläne wurden bereits vorgelegt. Nun gibt es heftige Kritik vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) Köln.
Konkret geht es um die 1,1 Kilometer lange Strecke zwischen Niehler Kirchweg und Kempener Straße. Auf diesem Stück kommt es immer wieder zu kniffligen Situationen zwischen Rad- und Autofahrenden sowie Fußgängern und Fußgängerinnen. Vergleichbar mit der Venloer Straße in Ehrenfeld.
Neusser Straße: Tempo 20, aber breiter – das birgt Gefahren
Entsprechend soll hier der Verkehr auf Tempo 20 gedrosselt werden. Außerdem sollen die Parkplätze wegfallen und die Gehwege deutlich verbreitert werden. Zudem sollen mehrere Ampeln verschwinden.
Stattdessen sollen Zebrastreifen für ein sichereres Überqueren der Straße sorgen. Der Verkehrsausschuss hat bereits zugestimmt. Für Radfahrende sollen die separaten Radstreifen weichen – Radler und Radlerinnen sollen dann die Fahrbahn mitbenutzen.
Im Kernbereich zwischen Blücherstraße und Nelkenstraße soll die Fahrbahn sieben statt sechs Meter breit sein, damit der Busverkehr genügend Platz beim Überholen der Radfahrenden erhält. Hier wird von 1,50 Meter Sicherheitsabstand gesprochen.
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Was der ADFC beklagt: „Dass Busse den Radverkehr mit einem Sicherheitsabstand von 1,50 Meter überholen dürfen, ist nicht richtig!“
Für Lastwagen und Busse gelte generell ein Seitenabstand von zwei Metern.
„Egal, ob die Fahrbahn nun sechs oder sieben Meter breit sein wird: Kraftfahrzeuge aller Art können Radfahrende legal nur dann überholen, wenn es keinen Gegenverkehr gibt – nur durch den Schwenk in die Gegenfahrbahn ist der notwendige Abstand gegeben. Mit einer breiteren Fahrbahn steigt die Wahrscheinlichkeit, dass auch bei Gegenverkehr mit nicht ausreichendem Abstand überholt wird“, erklärt der ADFC.
Weiter heißt es: „Natürlich darf generell nur so überholt werden, dass andere nicht geschädigt, gefährdet oder behindert werden (§1 StVO). Die Neusser Straße soll im Kernbereich als Geschäftsstraße umgestaltet werden. Menschen sollen die Straße zu Fuß leichter queren können. Es wird quirliger und lebendiger werden auf der Neusser Straße, und das ist gut so. Jeder Überholvorgang birgt die Gefahr, dass Menschen zu Schaden kommen.“ (mt)