Nach Prozess in KölnEhepaar gibt Adoptivkind zurück: Richter bestätigt Mega-Rechnung

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Das Paar hatte ein Mädchen aus Thailand adoptiert.

Köln – Ein Kind ist keine Ware, das man einfach zurückgeben kann! Nach einer Niederlage vor dem Kölner Oberlandesgericht scheiterte ein Ehepaar aus Dormagen nun vor dem Oberverwaltungsgericht Münster erneut daran, Folgekosten aus einer gescheiterten Adoption nicht zahlen zu müssen.

Ehepaar will Kind nach zwei Wochen zurückgeben

Das Paar hatte ein damals fünfjähriges Mädchen aus Thailand nach Deutschland geholt und es sich nach zwei Wochen anders überlegt (hier lesen Sie mehr). Das Kind wurde danach in einer Einrichtung untergebracht, in der nur wenige Kinder in häuslicher Umgebung betreut werden.

Die Adoptiveltern hatten gedacht, höchstens für sechs Monate für die weitere Unterbringung zahlen zu müssen, tatsächlich ist es aber der Zeitraum von sechs Jahren. Das Ehepaar hatte sich im aktuellen Fall gegen einen Kostenbescheid der Stadt Dormagen für einen Zeitraum von acht Monaten gewehrt. Kosten: 38.000 Euro.

Adoptiveltern müssen sechs Jahre lang zahlen

Grundsätzlich können dem Paar 100 Euro Unterbringungskosten pro Tag auferlegt werden, was hochgerechnet sogar 219.000 Euro bedeuten könnte. Das Gericht in Münster bestätigte auch den Zeitraum von sechs Jahren. Unabhängig davon, ob dadurch die Existenz der Kläger bedroht sei.

Hier lesen Sie mehr: Das Adoptivkind ist keine Ware, wird aber so behandelt

Die Kläger hatten angegeben, wegen des auffälligen und widerspenstigen Verhaltens des Kindes seien sie nicht in der Lage, die ausgemachte Adoptionspflege weiterzuführen – sie hatten dem Kind offenbar keine Chance gegeben, sich in der neuen Umgebung einzuleben. Das Jugendamt hätte sie bei der Vermittlung getäuscht, die psychischen Probleme des Kindes verschwiegen.

Kölner Gerichte wiesen Klagen auf Kostenerstattung ab

Klagen gegen das Jugendamt auf Kostenübernahme hatten Landgericht und Oberlandesgericht Köln aber bereits abgewiesen. Und nun müssen sie haften: Denn die Kläger hatten im Vorfeld eine Erklärung abgegeben, die ihnen Pflichten auferlegt – auch im Falle des Scheiterns der Adoption während der vorausgehenden Pflegezeit.

Demnach muss das Paar für sechs Jahre „sämtliche durch öffentliche Mittel aufgewendete Kosten“ tragen – also für Unterbringung, Ausbildung oder Versorgung im Krankheitsfall. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.