Nach Kölner UrteilStreit nach Blitzer-Foto geht weiter: Frau will nicht verraten, wer ihr Auto fuhr

Ein Tempomessgerät steht an einer Straße.

Nach einem Blitzer-Foto geht ein Streit um das Führen eines Fahrtenbuches vor Gericht weiter. Das Symbolfoto vom 28. Mai 2018 zeigt einen Blitzer in Hamburg. 

Nach einem Blitzer-Foto geht ein Streit vor Gericht weiter. Eine Frau aus dem Rhein-Erft-Kreis war geblitzt worden, saß aber selbst nicht am Steuer. 

Der Klassiker nach einem Blitzer-Foto: Die Halterin oder der Halter des Autos kann oder will nicht sagen, wer am Steuer gesessen hat. Darauf ordnet die Behörde das Führen eines Fahrtenbuches an. Gegen diese Verpflichtung hat eine Frau aus dem Rhein-Erft-Kreis geklagt.

Nach einem ersten Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts müssen nun die obersten NRW-Verwaltungsrichter entscheiden. Dabei werden sich die Halterin des Pkw und der Kreis gegenüber sitzen. Die Bußgeldbehörde hatte nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung nicht ermitteln können, wer als Fahrer am Steuer gesessen hatte ...

Streit ums Fahrtenbuch: Frau aus dem Rhein-Erft-Kreis klagt

Dabei handelte es sich wohl um den Sohn der Frau. Aber Angehörige sind nicht verpflichtet, Angaben zu machen. Sie können sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Um so einen Fall in Zukunft zu verhindern, sollte die Halterin zwölf Monate ein Fahrtenbuch führen.

Laut Straßenverkehrsordnung können Behörden das Führen eines Fahrtenbuches anordnen, wenn nach einem Verstoß der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Diese Praxis ist auch bereits mehrfach von den höchsten Gerichten in Deutschland so bestätigt worden.

Verwaltungsgericht Köln: Junger Mann auf Beweisfoto gut zu erkennen

In dem jetzt zu verhandelnden Fall war das Auto in der Nacht auf den 1. Weihnachtstag im Jahr 2021 um 2.15 Uhr geblitzt worden. In einer Ortschaft war der Fahrer 26 km/h zu schnell unterwegs, auf dem Beweisfoto war ein junger Mann gut zu erkennen – das geht aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln aus der Vorinstanz hervor.

Die Halterin hatte sich bei der Ermittlung des Fahrers auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Der Sohn der Frau wurde durch die Behörde nicht identifiziert. Dazu wurde unter anderem laut Urteil auch die Nachbarschaft befragt. So verfügte die Behörde am 21. April 2022, dass ein Fahrtenbuch geführt werden muss. Außerdem schickte sie einen Bescheid über eine Verwaltungsgebühr von 106,24 Euro. Die Fahrzeughalterin hält das alles für nicht verhältnismäßig und klagte.

Der Kreis beruft sich darauf, dass der Fahrer und Verursacher des schweren Verstoßes nicht ermittelt werden konnte und dass die Klägerin nicht geholfen habe.

Die Fahrzeughalterin hingegen unterstellt, dass die Behörde den Fahrer durchaus hätte finden können. Es liege auf der Hand, dass der Fahrer einer ihrer Söhne sei. Zumutbare Ermittlungen seien nicht ergriffen worden, hatte sie vor dem Verwaltungsgericht Köln gesagt. Außerdem sei das Führen des Fahrtenbuches über einen so langen Zeitraum nicht verhältnismäßig. Niemand sei gefährdet gewesen in der Weihnachtsnacht auf der menschenleeren Straße bei dem ersten Verstoß ihres Sohnes im Straßenverkehr überhaupt.

Scharfes Blitzer-Foto – Abgleich mit Personalausweisfoto naheliegend

Zusätzliche Brisanz kommt in die Verhandlung, weil das Verwaltungsgericht Köln dem Oberverwaltungsgericht Münster in einem Punkt widersprochen hatte: Das OVG hatte in einem Eilverfahren zum vorläufigen Rechtsschutz der Klägerin die Vermutung geäußert, dass die Klägerin vielleicht recht haben könnte und die Ermittlungen eben nicht unmöglich waren. Dafür spricht nach OVG-Auffassung das überdurchschnittlich scharfe Foto, das der Blitzer gemacht hatte. Ein Abgleich mit Personalausweisfotos müsste naheliegend sein.

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Das Verwaltungsgericht in der Vorinstanz hatte in seinem Urteil betont, dass das Zeugnisverweigerungsrecht laut höchstrichterlichen Entscheidungen als fehlende Mitwirkung bei der Aufklärung und „gerade nicht als entscheidende Eingrenzung des infrage kommenden Personenkreises aufgefasst wird.“

Das Oberverwaltungsgericht wird den Fall am 31. Mai verhandeln und will voraussichtlich noch am selben Tag eine Entscheidung verkünden. (iri/dpa)