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Folter-Prozess in KölnMitbewohnerin zu Tode gequält: Staatsanwaltschaft fordert lebenslang

Zwei Männer sitzen auf der Anklagebank, eine Angeklagte unterhält sich stehend mit ihrem Verteidiger.

12. Dezember 2023: Die Angeklagten warten mit ihren Rechtsanwälten auf den Prozessbeginn. 

Der Fall sorgt für Fassungslosigkeit: Eine junge Frau soll von ihren Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern zu Tode gequält worden sein. Jetzt geht der Gerichtsprozess dem Ende entgegen. 

Sie soll mit einer Hundeleine geschlagen worden sein, um Essen, Trinken und Toilettengänge habe betteln müssen ... Im Prozess gegen Mitglieder einer Kölner Horror-WG, die eine Mitbewohnerin (21) zu Tode gequält haben sollen, hat am Montag (22. Januar 2024) die Staatsanwaltschaft plädiert. 

Vor dem Kölner Landgericht beantragte die zuständige Anklägerin drei lebenslange Haftstrafen wegen Mordes.

Kölner Staatsanwältin im Plädoyer: Lebensgefährte der Toten selbst Opfer

Demnach sollen zwei Schwestern (32, 35) sowie der Lebensgefährte (31) der älteren Schwester das Opfer im April 2020 geschlagen, getreten und gedemütigt haben. Für den ebenfalls angeklagten Lebensgefährten (28) des Opfers forderte die Staatsanwältin eine Verurteilung wegen Körperverletzung zu vier Jahren Haft.

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Der intelligenzgeminderte 28-Jährige sei vor allem selbst Opfer der anderen drei Angeklagten geworden, hieß es. Deren Ziel sei es gewesen, die Wohnung der 21-Jährigen und des 28-Jährigen zu übernehmen. Hierzu hätten die Schwestern und der Mitangeklagte versucht, dem 28-Jährigen die Gewalttaten an der jungen Frau anzulasten, sagte die Staatsanwältin.

21-Jährige stirbt in Köln: Doch Mord statt Körperverletzung mit Todesfolge

Die 21-Jährige war nach einem Hinweis einer Bekannten von der Polizei aus der Wohnung befreit und in ein Krankenhaus gebracht worden. Dort starb sie wenige Wochen später unter anderem an einem Nierenversagen. Grund hierfür sei Verdursten gewesen, da die Angeklagten der jungen Frau nicht ausreichend zu trinken gegeben hätten, sagte die Staatsanwältin in ihrem Schlussvortrag.

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Zudem forderte sie Sicherungsverwahrung gegen die 35-Jährige und den 31-Jährigen. Beide waren im Dezember 2022 vom Landgericht Essen in einem ähnlich gelagerten Fall zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden.

Ursprünglich angeklagt war in dem Prozess Körperverletzung mit Todesfolge. Während der Beweisaufnahme hatte das Gericht aber angekündigt, dass es für drei Angeklagte auch eine Verurteilung wegen grausamen Mordes in Betracht ziehe.

Das Urteil sollte ursprünglich am Mittwoch (24. Januar) fallen. Der Termin wurde jedoch aufgehoben. Jetzt ist das Urteil für den 5. Februar geplant. Der Prozess hatte am 12. Dezember 2023 begonnen. (mit dpa)