Messer-Krimi im Zülpicher ViertelWar es doch Notwehr?

Das Bild zeigt das Landgericht Köln.

Der BGH hat ein Urteil des Kölner Landgerichts (hier ein Archivfoto des Gebäudes) gekippt. 

Irre Wende im Prozess um eine blutige Messerattacke im Kölner Zülpicher Viertel! Ein erstes Urteil ist vom Tisch, jetzt wird alles neu aufgerollt. Die große Frage: War es wirklich ein brutaler Angriff – oder doch reine Notwehr?

Ein Fall, der Köln erschütterte, muss vor dem Landgericht komplett neu verhandelt werden. Es geht um eine blutige Nacht im Juni 2020 in einer Bar und eine Messerattacke, die fast tödlich endete.

Ein Mann (heute 47) wurde bereits verurteilt, doch jetzt haben Deutschlands oberste Richterinnen und Richter alles gekippt!

Der Grund: Die Möglichkeit der Notwehr sei im ersten Verfahren nicht ausreichend geprüft worden. Doch was war damals auf der Herrentoilette des Lokals passiert?

Laut erster Feststellung gerieten zwei Männer wegen Drogenschulden aneinander. Der Angeklagte mischte sich ein und folgte dem Kontrahenten seines Freundes. Dort soll die Situation eskaliert sein. Der 47-Jährige zückte ein Messer, um zu drohen, steckte es aber angeblich wieder weg. Daraufhin soll der „deutlich größere und muskulösere“ Gegner auf ihn losgegangen sein. In Panik, so die Version des Angeklagten, griff er erneut zur Waffe und stach wild um sich.

Neun Stich- und Schnittwunden erlitt das Opfer an Brust, Oberarm und Wange. Schwer verletzt konnte er sich noch wehren und den Angreifer zu Boden schlagen, bevor er im Krankenhaus notoperiert werden musste.

Als der Angeklagte nach dem Angriff ins Freie flüchtete, wurde er dort von anderen Gästen verprügelt, die ihm sogar eine Bierflasche gegen den Kopf schlugen.

Kölner Gericht: Im ersten Prozess keine Notwehr gesehen

Im ersten Prozess sahen die Richterinnen und Richter keine Notwehr. Der Angeklagte habe den Angriff durch das Halten des Messers provoziert. Er hätte fliehen oder um Hilfe rufen müssen, so das Urteil, das ihn wegen gefährlicher Körperverletzung hinter Gitter brachte.

Doch der Bundesgerichtshof sah das ganz anders! In der engen Toilette sei es gar nicht sicher gewesen, wer hätte fliehen können. Und Hilferufe? Womöglich sinnlos, da die anderen Gäste ja offensichtlich auf der Seite des Kontrahenten standen – wie der spätere Angriff auf der Straße zeigte.

Jetzt also alles auf Anfang! Die Beweisaufnahme wird komplett wiederholt. Der Angeklagte bekräftigte zum neuen Prozessauftakt, dass er sich in einer für ihn ausweglosen Situation befunden habe. Ein neues Urteil in dem Justiz-Krimi soll bereits Ende August fallen. (red)