„Wollen es uns gar nicht vorstellen“Lamm-Fall in Köln sorgt für Entsetzen – sogar Haftstrafe möglich

Dieses Lamm wurde in Köln-Kalk verängstigt auf der Straße aufgegabelt und von der Feuerwehr ins Tierheim nach Dellbrück gebracht.

Dieses Lamm wurde in Köln-Kalk verängstigt auf der Straße aufgegabelt und von der Feuerwehr ins Tierheim nach Dellbrück gebracht.

Zwei Fälle von Tieraussetzungen in Köln sorgen wieder mal für Sprachlosigkeit. Welche Möglichkeiten gibt es aber, seine Tiere rechtmäßig abzugeben?

von Niklas Brühl (nb)

Immer wieder werden in den Kölner Tierheimen Vierbeiner abgegeben, die zuvor irgendwo im Stadtgebiet aufgefunden wurden. Ausgesetzt, mutterseelenallein, sich selbst überlassen.

Warum die Besitzerinnen oder Besitzer sich zu diesen Schritten, die unter Umständen den Tod der Tiere bedeuten können, entschließen, lässt sich kaum aufklären – oder verstehen. Zwei Fälle, die jetzt vom Tierheim in Dellbrück geteilt wurden, lassen Tierfreundinnen und Tierfreunde mal wieder sprachlos zurück.

Tieraussetzungen in Köln machen sprachlos – Lamm auf Kalker Straßen unterwegs

Am vergangenen Wochenende kam es zu einem äußerst kuriosen wie traurigen Auffinden eines Tieres im Stadtteil Kalk. Dort lief am Abend plötzlich ein kleines Lamm über die Straßen, völlig verängstigt aufgrund der ungewohnten Situation. Es wurde gegen 23 Uhr im Tierheim in Dellbrück abgegeben.

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„Wir wollen es uns gar nicht vorstellen“, lautet die vielsagende Antwort der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Tierheims auf die Frage, wie das Jungtier in diese Situation geraten konnte. Das Lamm wurde mit Milch gefüttert und am Sonntag (12. Mai 2024) schließlich zum Verein „Hofzeit“ gebracht, wo es durch eine liebevolle Versorgung nach der traumatischen Rettung aus dem Kölner Stadtverkehr nun wieder zu Kräften kommen soll.

Zwei Katzen in einer Transportbox.

Die beiden Katzen wurden in einer Tiefgarage ausgesetzt.

Auch ein weiterer Fall des Kölner Tierheims sorgt für Entgeisterung: Zwei Katzen wurden in Porz in einer Tiefgarage ausgesetzt und ihrem Schicksal überlassen. Ein aufmerksamer Retter brachte die beiden Stubentiger letztendlich ins Tierheim.

„Der Einfallsreichtum der Menschen, die ihre Tiere loswerden wollen, scheint unendlich. Und die Hemmschwelle, sie im Tierheim abzugeben, ist sehr hoch. Schnell und unauffällig muss es gehen. Irgendjemand wird sich schon kümmern“, lautet das Fazit des Tierheims zu der verantwortungslosen Entscheidung der vorherigen Besitzer.

Tiere abgeben in Köln – Aussetzen sogar strafbar

Das kleine Lamm und die beiden Katzen hatten Glück, dass sie rechtzeitig aufgefunden und letztendlich ins Tierheim gebracht wurden. Aber welche Möglichkeiten gibt es in Köln überhaupt, seine Haustiere rechtmäßig abzugeben?

Denn eins ist klar: Aus den verschiedensten Gründen kann es zu diesem oft schweren, aber auch nicht verwerflichen Schritt kommen. Die Abgabe im Tierheim sollte dabei eigentlich der letzte Ausweg sein, da der Aufenthalt für viele Tiere auch mit einer gehörigen Portion Stress verbunden ist.

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Muss ein Tier abgegeben werden, raten die Expertinnen und Experten des Dellbrücker Tierheims, erst einmal per Eigeninitiative nach einem neuen Zuhause zu suchen. Vielleicht findet sich ja im Familien- oder Bekanntenkreis jemand, der sich einen neuen tierischen Mitbewohner vorstellen könnte. Auch die Kontaktaufnahme mit dem ursprünglichen Verkäufer ist eine Möglichkeit – vielleicht ist dieser bereit, das Tier zurückzunehmen.

Die Abgabe in einem der Kölner Tierheime erfordert für die Besitzer Mut, allerdings steht diese Möglichkeit natürlich auch im Raum.

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Eine klare Bitte formuliert das Dellbrücker Tierheim ebenfalls: „Bitte verkaufen Sie Ihr Tier auf keinen Fall über das Internet. Wenn Sie ihr Tier privat weitergeben, schauen Sie sich das neue Zuhause vorab an und setzen Sie auf jeden Fall einen Schutzvertrag auf.“

Und was noch klarer sein sollte: Das Aussetzen von Haustieren ist nicht nur verantwortungslos, sondern unter Umständen sogar strafbar. Es ist laut § 3 Tierschutzgesetz verboten und kann den Straftatbestand der Tierquälerei nach § 17 Tierschutzgesetz erfüllen. Wer Tiere aussetzt, kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.