Bald ausgelacht?Köln plant neues Gesetz – 1000 Euro Bußgeld drohen

In Köln soll es bald kein Lachgas mehr für Minderjährige geben.

Kommt jetzt das Lachgas-Aus in Köln?

Die Stadt plant, den Verkauf sowie die Ab- und Weitergabe von Lachgas an Kinder zu verbieten. Eine entsprechende Verordnung soll der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am Dienstag (27. Mai 2025) beschließen.

Stadt Köln will Lachgas verbieten – Entscheidung am 27. Mai

Ziel ist es, den Missbrauch von Lachgas einzudämmen und Minderjährige besser zu schützen.

„Der Missbrauch von Lachgas durch Minderjährige hat in Köln besorgniserregend zugenommen. Das Gas, das derzeit altersunabhängig frei verkäuflich ist, wird mittlerweile in vielen Kiosken und Geschäften konsumfertig angeboten, oft in auffälligen Verpackungen, die gezielt junge Menschen ansprechen“, teilt die Stadt am Freitag (9. Mai 2025) mit.

Der Verkauf von Lachgasflaschen an Kiosken erfüllt bisher nicht den Tatbestand einer Straftat/Ordnungswidrigkeit.

Mit Inkrafttreten der Verordnung ist die Ab- und Weitergabe von Lachgas an Minderjährige auf dem Gebiet der Stadt Köln verboten.

„Verkaufsstellen sind verpflichtet, sicherzustellen, dass Lachgas nicht an Minderjährige abgegeben wird. Für den Fall einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Zuwiderhandlung können Geldbußen bis zu 1000 Euro angeordnet werden“, so die Stadt.

„Ein Großteil der Jugendlichen, aber auch Erwachsene, unterschätzen die gesundheitlichen Folgen des missbräuchlichen Konsums von Lachgas. Deshalb bin ich froh, dass wir mit dieser Verordnung Missbrauch entgegenwirken und dazu beitragen, Kinder und Jugendliche zu schützen“, sagt Dr. Harald Rau, Beigeordneter für Soziales, Gesundheit und Wohnen der Stadt Köln.

Lachgas: Überdosis kann zum Tod führen – in Frankfurt bereits verboten

Der regelmäßige und häufige Konsum von Lachgas kann schwere möglicherweise lebenslange folgen haben. Er kann zu schwerwiegenden Schädigungen des Rückenmarks und der peripheren Nerven führen: Es können Taubheitsgefühl, Muskelschwäche, Gangstörungen, Harnverhalt und Inkontinenz auftreten.

Eine Überdosierung und/oder missbräuchliche Anwendung kann aufgrund von Sauerstoffmangel Schwindel, Übelkeit, Bewusstlosigkeit oder sogar Tod durch Ersticken hervorrufen.

In Frankfurt am Main wurde der Verkauf der Partydroge an Kinder bereits am Freitag (9. Mai) von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

„Diese Verordnung ist ein wichtiger Schritt, um den Zugang zu dieser Substanz für Minderjährige zu verhindern und sie vor gesundheitlichen Risiken zu schützen“, sagte Frankfurts Ordnungsdezernentin Annette Rinn (FDP). Oberbürgermeister Mike Josef (SPD) forderte ein bundesweites Verbot, vor allem für den Konsum. (mt)