Wer wegen der Flutkatastrophe seine fällige Kfz-Steuer noch nicht gezahlt hat oder wessen Steuerunterlagen vernichtet wurden, kann zumindest etwas aufatmen. Der Zoll gewährt Betroffenen steuerliche Erleichterungen.
Keine VollstreckungenNach Flutdrama: Kölner Zoll bietet Hilfe an
Köln. Die Hochwasserkatastrophe hat viele Regionen in mehreren Bundesländern schwer getroffen. Zahlreiche Menschen und Unternehmen stehen buchstäblich vor den Trümmern ihrer Existenz. Daher gewährt auch der Zoll unbürokratische Hilfe, wie das Hauptzollamt Köln am Mittwoch, 21. Juli, bekannt gab.
Das Bundesfinanzministerium habe entschieden, dass die Zollverwaltung Geschädigten in den betroffenen Regionen helfen und für die vom Zoll verwalteten Steuern geeignete Erleichterungen zusichern darf, heißt es. „Betroffene sollen bitte sobald als möglich mit dem für sie zuständigen Hauptzollamt Kontakt aufnehmen“, so ein Sprecher.
Hauptzollamt Köln: Steuerliche Erleichterungen für Hochwasseropfer
Es sind folgende steuerliche Erleichterungen möglich:
- Stundung von fälligen oder bis zum 31. Oktober 2021 fällig werdenden Steuern
- Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Fristverletzungen
- Absehen von der Festsetzung von Steuern beziehungsweise Erlass aus Billigkeitsgründen im Falle nachweislicher Existenzgefährdung
- Verzicht auf Verspätungszuschläge
- Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen bis 31. Januar 2022
- Keine steuerlichen Nachteile bei Verlust von steuerlich relevanten Unterlagen
Zoll erhebt Kfz-Steuer, vollstreckt Forderungen für Agentur für Arbeit
Der Zoll erhebt unter anderem Verbrauchssteuern, wie Energie-, Tabak- und Stromsteuer. Wie auch die Kfz-Steuer. Wenn ein Schuldner trotz Mahnung und gegebenenfalls auch nach Übersendung der Vollstreckungsankündigung nicht zahlt, wird vollstreckt. Neben den eigenen Steuer- und Abgabenforderungen vollstrecken Zöllner auch öffentlich-rechtliche Geldforderungen für sogenannte Fremdgläubiger, wie zum Beispiel die Agentur für Arbeit oder Krankenkassen.