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Heißer Plan für KölnSilvesterfeuerwerk 2021 ganz anders – wegen der Umwelt

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Das Symbolfoto entstand in der Silvesternacht 2018 mit Blick auf die Kölner Altstadt.

von Marion Steeger (MS)

Köln – Das wird für Diskussionen sorgen: Das neue Kölner Ratsbündnis aus Grünen, CDU und Volt hat einen Antrag für die Ratssitzung am 23. März in Sachen Silvesterfeuerwerk eingebracht. Allen noch im Gedächtnis: der Jahreswechsel in Köln unter Corona-Bedingungen.

  • Silvesterfeuerwerk in Köln: Ratsmehrheit mit neuem Plan
  • Rat beschäftigt sich am 23. März mit dem Thema
  • Es geht unter anderem um Umweltschutz

Dabei geht es unter anderem um Emissionen, Müll und Tierschutz. Robert Schallehn, umweltpolitischer Sprecher der Grünen: „In den letzten Jahren ist immer mehr klar geworden, dass das private Feuerwerk im üblichen Umfang aus Naturschutzsicht mit gigantischen Emissionen und Müllmengen, aber auch zahlreichen Verletzungen in einer Großstadt nicht mehr wirklich zeitgemäß ist.“

Silvesterfeuerwerk in Köln: Öffentliches Feuerwerk in der Innenstadt

Und das heißt laut Vorlage dann wahrscheinlich bald für die Kölner City: In der Innenstadt soll es ein „organisiertes“ Feuerwerk zum Jahreswechsel geben. Öffentlich zugänglich und eventuell in Kooperation mit einem externen Veranstalter. 

Das bedeutet aber auch das Aus für privates Böllern in weiten Teilen der Innenstadt. Verbotszonen sollen dafür eingerichtet werden. Die Fraktionen zur Begründung: „Mit dem zentralen öffentlichen Feuerwerk stärken wir die Sicherheit der Besucherinnen und  Besucher, die am Silvesterabend in der Innenstadt unterwegs sind. Gemeinsam mit der Errichtung von Verbotszonen verringert es das Risiko, dass Feuerwerkskörper von privaten Feuerwerken in Menschenansammlungen fliegen und ggf. zu Verletzungen führen.“

Silvesterfeuerwerk in Köln: Verbotszonen in der City

Außerdem könne durch solch ein zentrales Feuerwerk ein Sicherheitskonzept erarbeitet werden, „das die Arbeit von Polizei und Ordnungsamt erleichtert“. Ganz abgesehen davon, dass Brände oder Verletzungen durch privates Böllern verhindert würden. 

Auch rechtlich hat die Ratsmehrheit das Thema abgeklopft. So sind jetzt schon Verbotszonen in unmittelbarer Nähe zu Kirchen, Krankenhäusern, Kinder-und Seniorenheimen sowie „besonders brandempfindlichen Gebäuden“ zwingend. Und größere Verbotszonen seien für ein Feuerwerk mit „ausschließlicher Knallwirkung“ in dicht besiedeltem Raum zulässig. 

„Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, mit einem deutlich emissionsärmeren öffentlichen Feuerwerk und damit verbundenen Zonen, in denen es keine privaten Feuerwerke gibt, sowohl dem berechtigte Interesse nach einer angemessenen Feier des Jahreswechsels als auch Natur- und Umweltschutzaspekten gerecht zu werden“, so Robert Schallehn. (MS)