Ein Mann aus Köln-Flittard, der immer wieder ohne Führerschein erwischt wird, versuchte vor dem Landgericht, dem Gefängnis zu entkommen. Doch seine dreiste Finte flog auf.
Dreiste Lüge vor GerichtKölner Raser muss jetzt endgültig in den Knast

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Landgericht Köln
Es ist eine schier endlose Geschichte: Ein Mann aus Flittard kann es einfach nicht lassen, ohne Führerschein zu fahren. Nun wurde ihm seine Uneinsichtigkeit zum Verhängnis. Im Januar des Vorjahres war der notorische Verkehrssünder einem Polizisten auf dem Europaring in Leverkusen aufgefallen.
Der Beamte staunte nicht schlecht: Er musste selbst 60 km/h fahren, um an dem Motorroller dranzubleiben – viel zu schnell für ein Gefährt, das man ohne Lappen fahren darf. Das dicke Ende: Für den Angeklagten liefen zu diesem Zeitpunkt noch zwei Bewährungen, ebenfalls wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Das Amtsgericht Leverkusen verurteilte ihn daraufhin zu drei Monaten Gefängnis, die er auch tatsächlich antreten sollte. Doch das wollte der Mann nicht hinnehmen und zog vor das Kölner Landgericht. Mit seinem Verteidiger Marco van Donzel Giesen und zwei Zeugen wollte er den Richter täuschen und den Polizisten unglaubwürdig machen.
Der Versuch ging aber mächtig in die Hose! Theodor Schwingeler, der Vorsitzende Richter, nahm sich am Montag viel Zeit für den Fall. Doch als ein Freund (38) des Angeklagten seine Version der Geschichte auftischte, wurde es dem Richter zu bunt. Seine knallharte Ansage: Falschaussage – und dafür wird er auch bestraft werden.
Prozess in Köln: Zeugenaussage voller Widersprüche
Was war passiert? Der Zeuge hatte behauptet, er habe den angeblich kaputten Roller mit einem Firmentransporter abgeholt. Eine Geschichte voller Widersprüche, die erst auf mehrfache Nachfrage des Richters zustande kam.
Auch ein zweiter Bekannter konnte nicht helfen. Er bestätigte zwar, den Roller repariert zu haben und dass die Maschine wegen Frisierens statt erlaubter 25 fast 90 km/h schnell war. Wann die Reparatur stattfand, wusste er aber nicht.
Für den Richter war die Aussage deshalb „unergiebig“. Am Ende glaubte das Gericht dem Polizisten, der den Angeklagten „zweifelsfrei wiedererkannt“ hatte. Die Berufung wurde zurückgewiesen. Für den unbelehrbaren Raser bedeutet das jetzt: drei Monate Knast. (red)
