Traumatisiert und dienstunfähig – nach dem schockierenden Angriff leidet eine junge Polizistin bis heute unter den Folgen. Jetzt wurde der Täter verurteilt.
Polizistin dauerhaft entstelltLandgericht Köln spricht Urteil: Ohr-Beißer muss in Haft

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Der Angeklagte, hier mit seinen Verteidigern, soll einer Polizistin ein Stück vom Ohr abgebissen haben.
Er biss einer Polizistin (26) ein Stück vom Ohr ab! Jetzt wurde der 41-jährige Täter verurteilt!
Das Landgericht sprach den Angreifer wegen gefährlicher Körperverletzung sowie des Angriffs auf Vollstreckungsbeamte für schuldig. Er wurde zu vier Jahren Haft verurteilt.
Ohr abgebissen: Betroffene Beamtin schwer traumatisiert
„Es handelt sich um eine extrem schwerwiegende Straftat“, betonte Richter Necmettin Gül in der Urteilsbegründung. Die betroffene Beamtin könne möglicherweise nie mehr in ihren Beruf zurückkehren, nachdem sie schwer traumatisiert wurde. „Man muss sagen, dass Polizeibeamte kein Freiwild sind für Leute, die ihr Aggressionspotenzial nicht unter Kontrolle haben“, ergänzte der Richter.
Am Tattag hatte der verurteilte Täter laut Urteil bereits mehrere Personen mit einem Schlüsselbund attackiert, was zu blutigen Verletzungen führte. Zeugen berichteten von gezielten Angriffen über Stirn und Gesicht der Opfer. Die Polizei wurde alarmiert und reagierte umgehend auf die Situation.
Die Eskalation erfolgte, als die Beamten, darunter auch die 26-jährige Polizistin, den Täter festnehmen wollten. Der Randalierer setzte sich massiv zur Wehr, riss der Beamtin ein Büschel Haare aus und biss ihr schließlich etwa 15 Sekunden lang ins Ohr. Diese dramatischen Szenen und die Schreie der Beamtin wurden von Bodycams aufgezeichnet.
Nach der Entschärfung der Situation durch ihre Kollegen wurde das tatsächliche Ausmaß der Verletzungen deutlich sichtbar: Ein Teil der Ohrmuschel der Polizistin fehlte. Trotz einer sofort durchgeführten Not-Operation, bei der das Gewebe wieder angenäht wurde, stieß der Körper es später ab. Laut Anklage bleibt die Beamtin dauerhaft entstellt.
Im Prozess bestritt der Angeklagte den Tatbestand nicht, führte jedoch seinen erheblichen Kokainkonsum am Tattag als Grund für Erinnerungslücken an, wobei von „vielleicht sieben bis neun Nasen“ Kokain die Rede war. „Sie haben diese Tat bewusst begangen“, so der klare Vorwurf des Richters an den Verurteilten. Das von ihm verursachte Leid sei kaum zu überbieten. Zudem wurde der Beamtin ein Schmerzensgeld in Höhe von 30.000 Euro zugesprochen. (red)