+++ EILMELDUNG +++ Ford-Streik in Köln Nichts geht mehr – „Wir lassen niemanden rein“

+++ EILMELDUNG +++ Ford-Streik in Köln Nichts geht mehr – „Wir lassen niemanden rein“

Kölner Missbrauchs-UrteilKlingt absurd – Bischof bringt Kirchensteuer ins Spiel

Der Mainzer katholische Bischof Peter Kohlgraf spricht am 31. Dezember 2023,

Der Mainzer katholische Bischof Peter Kohlgraf spricht am 31. Dezember 2023,

Der Mainzer katholische Bischof Peter Kohlgraf könnte mit seiner Äußerung über die Nutzung der Kirchensteuer für neuen Wirbel sorgen.

Wenn das wirklich durchgesetzt wird, dürfte das für weitere Kirchenaustritte sorgen.

Der Mainzer katholische Bischof Peter Kohlgraf will die Nutzung von Kirchensteuermitteln für Schmerzensgeldzahlungen an Missbrauchsopfer nicht ausschließen.

Kirchensteuer für Schmerzensgeldzahlungen an Missbrauchsopfer?

„Wenn es so weit käme, dass die Zinserträge des Bistumsfonds nicht mehr ausreichen und Kirchensteuermittel nötig werden, müssten wir noch einmal neu überlegen“, sagte er der „Rheinischen Post“: „Moralisch gesehen sind wir fast schon in einer Haftungsgemeinschaft.“

Hintergrund sind zwei Prozesse in Köln und Traunstein. In beiden Verfahren stehen Schmerzensgeldzahlungen von rund 300.000 Euro im Raum.

Das Landgericht Köln hatte bereits im Juni entschieden, dass das Erzbistum Köln einem missbrauchten früheren Messdiener die bislang höchste Schmerzensgeldsumme von 300.000 Euro zahlen soll. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In Traunstein ist nach Angaben des Gerichts in diesem Jahr nicht mehr mit einem Urteil zu rechnen.

Urteil in Köln: Schmerzensgeld in Höhe von rund 300.000 Euro

Die Urteile dürften für alle Bistümer relevant sein, so Kohlgraf weiter. Der zivilrechtliche Weg stehe jedem Betroffenen offen, allerdings müsse dort jeder Fall einzeln genau geprüft werden. Und im Unterschied zum Verfahren bei der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) müssten auch alle Details der Tat offengelegt werden.

„Ob das jeder Betroffene durchhalten will und kann, ist letztlich seine Entscheidung“, fügte der Bischof hinzu.

Allerdings habe ihn schon verwundert, welche niedrigen Beträge zur Anerkennung des Leids manchmal festgesetzt würden. Denn es gebe „auch im Bistum Mainz Betroffene, die einen hohen fünfstelligen Betrag bekommen haben“.

Hier an unserer EXPRESS.de-Umfrage teilnehmen:

Zuletzt hatte auch die UKA Vorsitzende Margarete Reske angekündigt, dass Missbrauchsbetroffene in der katholischen Kirche nach Abschluss der Prozesse vermutlich mit höheren Zahlungen rechnen könnten.

Hier könne es gegebenenfalls auch zu einer grundsätzlichen Anpassung kommen, „sollten zum Beispiel durch das Kölner Urteil bezogen auf einzelne Merkmale Maßstäbe der Bemessung angehoben werden“, sagte Reske der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA): „Denn wir werden uns – wie das auch bisher geschehen ist – im oberen Bereich der von staatlichen Gerichten zuerkannten Beträge halten.“ (KNA)