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Kölner LichterBundespolizei korrigiert Falschmeldung zu Glasflaschenverbot

Ein Polizist steht vor einem Einsatzfahrzeug der Polizei.

Die Bundespolizei hat eine Falschinformation bezüglich der Kölner Lichter korrigiert (Symbolbild).

Korrektur für Kölner Lichter: Kein Glasverbot

Die Bundespolizei hat am Donnerstag (28. August) eine frühere Pressemitteilung zur Großveranstaltung „Kölner Lichter“ korrigiert.

In einer am Mittwoch (27. August) um 12.26 Uhr veröffentlichten Meldung war fälschlicherweise von einem Glasflaschenverbot die Rede. Wie die Behörde nun klarstellte, bezieht sich die erlassene Allgemeinverfügung jedoch nur auf das Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen.

Die Bundespolizei bat darum, den Fehler zu entschuldigen. Weitere Informationen sind online unter t1p.de/jj9fd zu finden. (red)