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Comeback mit strengen RegelnKölner Lichter: Bundespolizei erlässt Waffen- und Glasverbot an Bahnhöfen

Ein Polizeiauto mit eingeschaltetem Blaulicht steht an einer Unfallstelle.

Die Bundespolizei kündigt für die Kölner Lichter strenge Kontrollen an (Symbolfoto).

Verbot an Hbf und Deutz zu Kölner Lichtern.

Nach fünf Jahren Pause ist es endlich wieder so weit: Die „Kölner Lichter“ kehren zurück! Für eine sichere und störungsfreie Anreise der zahlreichen Besucherinnen und Besucher hat die Bundespolizei nun eine klare Ansage gemacht.

Waffen und Glasflaschen an Bahnhöfen verboten

Per Allgemeinverfügung erlässt die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin für die Bahnhöfe Köln Hauptbahnhof und Köln Messe/Deutz ein Verbot für das Mitführen von gefährlichen Gegenständen und Glasflaschen. Die Regelung gilt vom 30. August bis zum 31. August 2025 und umfasst die gesamten Gebäudekomplexe sowie die Gleisanlagen.

Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die sich in diesem Bereich aufhalten. Die Polizei stellt auch klar, was unter „Mitführen“ verstanden wird: Ein Gegenstand wird dann mitgeführt, wenn man die Möglichkeit des „unmittelbaren Zugriffs“ hat, also zum Beispiel am Körper oder in einer Tasche. (red)