Junge Frau reanimiertPrügel-Exzess an Kölner Karneval: Müllmänner verurteilt

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Die beiden Angeklagten mit Verteidigerin Petra Eßer im Kölner Amtsgericht.

von Iris Klingelhöfer  (iri)

Köln – Der Vorfall in der Karnevalszeit 2019 macht fassungslos: Eine junge Frau wurde so brutal mit Fäusten attackiert, dass sie am Tatort reanimiert werden musste. Seit letzter Woche mussten sich die beiden mutmaßlichen Schläger vor Gericht verantworten – am Donnerstag (27. Mai) fiel das Urteil.

  1. Prozess vor dem Kölner Amtsgericht
  2. Köln: Krasse Vorwürfe gegen Duo
  3. Junge Frau musste reanimiert werden

Prozess vor Amtsgericht Köln: Angeklagter (33) sprach zunächst von Notwehr

Vor dem Kölner Amtsgericht ging es für den Angeschuldigten Sascha G. (33) in zwei Fällen um gefährliche Körperverletzung, davon in einem gemeinschaftlich mit dem Mitangeklagten Uwe Z. (ebenfalls 33, beide Namen geändert). Nach EXPRESS-Informationen handelt es sich bei den Männern um Arbeitskollegen, beide sind Müllmänner. 

Beim Prozessauftakt am 20. Mai hatte Sascha G. von Notwehr gesprochen, er habe sich lediglich verteidigen wollen. Im Laufe der Verhandlung rückte er jedoch davon ab und legte ein Geständnis im Sinne der Anklage ab. 

Prügelexzess an Kölner Karneval: Verbale Auseinandersetzung eskaliert

Demnach kam es am 3. März 2019 vor dem „Wiener Steffie“ zwischen dem Angeklagten, der als Prinz Karneval verkleidet war, und einer jungen Frau (damals 28) zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung. Als sie ihn mit der flachen Hand schlug, weil er sie beleidigt hatte, schlug Sascha G. der 28-Jährigen laut Anklage mit den Fäusten mehrfach ins Gesicht. Er soll von ihr auch dann nicht abgelassen haben, als sie bereits auf dem Boden lag.

Weiterer Vorwurf: Am 28. Februar soll G. einem Mann eine Kopfnuss verpasst und ihm dabei einen Zahn ausgeschlagen haben.

Urteil am Kölner Amtsgericht: Haftstrafen werden zur Bewährung ausgesetzt

Jetzt das Urteil: Sascha G. wurde wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu zwei Jahren mit Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Zudem muss der 33-Jährige ein Anti-Aggressionstraining absolvieren. 

Der Mitangeklagte Uwe Z. erhielt sechs Monate mit Bewährung, weil er gemeinsam mit Sascha G. auf einen Zeugen eingeschlagen hatte, der dem Opfer zur Hilfe kommen wollte. Laut Anklage sollte Z. zuvor auch auf die 28-Jährige eingeschlagen haben. Diesbezüglich wurde er jedoch freigesprochen. 

Die Frau war bei dem Gewaltexzess so verletzt worden, dass sie reanimiert werden musste. Sie erlitt unter anderem schwere Schädelprellungen und eine Gehirnerschütterung, kam sofort ins Krankenhaus. Bis heute leidet sie unter Angstattacken. (iri)