Kölner GerichtFamilie verklagt Lufthansa nach Reise – Grund ist ein anderer Fluggast

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Eine Familie aus Italien verklagt die Lufthansa. Unser Symbolfoto zeigt Fluggäste in Litauen, die im Mai 2020 auf den Abflug nach Frankfurt warten.

Köln – Dieser Urlaub endete unschön. Zehn Tage weilte eine vierköpfige Familie aus Neapel bei Verwandten in Boston, ehe es mit den beiden Kleinkindern am 12. August 2019 über München zurück in die süditalienische Heimat ging.

Kölner Gericht: Familie aus Italien verklagt die Lufthansa

Mit Verspätung, die so deutlich ausfiel, dass die Familie in München den Anschlussflug verpasste. Der Grund für den verspäteten Start war ein „außergewöhnlicher“, wie die Lufthansa behauptete. Sie hat deshalb vor dem Amtsgericht beantragt, die Klage der Familie auf 2400 Euro Schadenersatz abzuweisen.

Familie B. sollte in Boston laut Flugplan um 20.10 Uhr starten. Tatsächlich hob der Flieger jedoch erst um 21.26 Uhr ab. Weil er in München erst um 10.22 Uhr landete, war der gebuchte Anschlussflug nach Neapel um 10.45 Uhr nicht zu schaffen. Das berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger”.

Kölner Gericht: „Damit muss man rechnen“

Den Grund für das unvorhersehbare Ärgernis erfuhr die Familie erst im Prozess. Bereits beim Einchecken hatte ein Fluggast beim Anblick der Speisekarte sich derart lautstark über „Geschmack und Auswahl des Menüs“ beschwert und auf eine Ersatzmahlzeit bestanden, dass das Flugpersonal mit Engelszungen auf ihn einreden musste, bis er sich beruhigt hatte.

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Für den Richter eine Situation, die für das Flugpersonal vorhersehbar hätte sein müssen: „Damit muss man doch rechnen. So eine Situation ist doch üblich.“ Die Verspätung sei deshalb vermeidbar gewesen und alles andere als außergewöhnlich: „Zehn Minuten zur Deeskalation müssen da reichen.“

Schlechte Karten also für die Lufthansa, die beim Gütetermin vom Richter zu hören bekam: „Ich würde der Klage stattgeben.“ Weil der Anwalt der Fluggesellschaft auf ein Urteil besteht, wird die vorhersehbare Entscheidung Ende des Monats verkündet.