Wirt „Manni“ (†73) getötetSchock-Tat erschütterte Köln – doch Täter wird freigesprochen

Der Angeklagte sitzt in sich zusammengesunken neben seiner Anwältin Karin Bölter.

Beim Prozessauftakt am Montag (23. Januar 2023) vor dem Kölner Landgericht saß der Angeklagte in sich zusammengesunken neben seiner Anwältin Karin Bölter. Am Donnerstag (9. März 2023) wurde der Prozess fortgesetzt.

Nachdem der Gastwirt Manfred „Manni“ K. (†73) tot im Lokal „Zur alten Post“ gefunden wurde, wurde am Donnerstag der Prozess fortgesetzt – mit brisanten Details.

von Iris Klingelhöfer (iri)

Der gewaltsame Tod von Gastwirt Manfred „Manni“ K. („Zur alten Post“) hat viele erschüttert. Vermutlich nicht weniger erschütternd sind die Details, die im Gerichtsprozess ans Licht gekommen sind. 

Am Donnerstag (9. März 2023) wurden nun die Plädoyers gehalten, im Anschluss wurde das Urteil gegen den inzwischen 31-jährigen Angeklagten gesprochen. Zuvor kamen noch eine Gutachterin und ein Gutachter zu Wort.

Gastwirt Manfred „Manni“ K. getötet – Plädoyers vor Kölner Landgericht

„Ich wollte nur, dass es endet!“, habe der Angeklagte gesagt, erzählt die psychiatrische Gutachterin. Demnach sei er „immer runtergebracht“ und dann mehrfach vom späteren Opfer vergewaltigt worden. Dabei habe Manfred gewusst, dass er das nicht wolle. Die Gutachterin hatte den 31-Jährigen in der JVA sowie in der LVR-Klinik besucht.

Der Angeklagte berichtete ihr dabei auch von einem zweiten Mann – einem Ali Ohr, vor dem er Angst gehabt hätte. Er habe gedacht: Wenn ich das nicht tue, muss ich sterben. Die Gutachterin im Prozess: „Man musste viel nachfragen, nicht alles hat sich erhellt.“ Bei ihrem zweiten Besuch sei es sehr schwierig gewesen, die Aussagen des Angeklagten auf Wahrheitsgehalt zu überprüfen. 

Der 31-Jährige leidet unter anderem unter einer genetischen Epilepsie mit Folgeerkrankungen wie einer Persönlichkeitsstörung und Wahnvorstellungen. Seine epileptischen Anfälle können inzwischen Stunden, sogar Tage dauern.

Gutachterin diagnostiziert beginnende Demenz

Die Gutachterin diagnostiziert bei ihm eine bereits beginnende Demenz. Sein Gefühlsleben beschreibt sie als verarmt, mit Störungen bei Konzentration und Gedächtnis. Aber auch als jemand mit zwei Gesichtern: Auf der einen Seite hilfsbedürftig, teilweise fast devot, auf der anderen fällt er durch aggressives und kriminelles Verhalten auf. So ist der 31-Jährige elfmal vorbestraft, unter anderem wegen Bedrohung und schwerem Raub.

Da der Angeklagte auch unter optischer Halluzination leidet, vermutet die Gutachtern, dass es Ali Ohr gar nicht gibt. Auffällig, so sagt sie, sei allerdings die Parallele, dass dem Opfer ein Teil eines Ohres entfernt worden sei. Das Messer will der Angeklagte wegen Ali Ohr mitgebracht haben. Er beteuerte aber, dass er nicht wollte, dass Manfred stirbt.

Manfred K. erlitt 46 Verletzungen – Opfer lag um die Theke herum

Der Gutachter, ein Rechtsmediziner, schildert die Situation am Tatort. Das Opfer habe quasi um die Theke herumgelegen – nur mit T-Shirt und weißen Strümpfen bekleidet, der Unterkörper nackt.

46 Stichverletzungen in Kopf, Rumpf und Extremitäten habe Manfred K. erlitten, aber nur eine – Nummer 29 – sei tödlich gewesen. Ein Stich von hinten in den Brustkorb, infolgedessen die Lunge kollabierte und Manni verblutete. „Hätte es den einen Stich nicht gegeben, hätte er überlebt“, erklärt der Gutachter.

Anhand des Spurenbildes habe das Geschehen in der Kneipe vor dem Tresen begonnen und sich dann nach links Richtung Toilettenbereich verlagert. Dort fand der Rettungsdienst den halbnackten Manfred K. am 25. März um 8.57 Uhr – auf dem Bauch auf den Terracotta-Fliesen liegend. Die abgebrochene Spitze der Tatwaffe, ein Küchenmesser, steckte in seinem Kopf. 

Staatsanwalt und Verteidigerin sind sich bei den Plädoyers einig

Staatsanwalt und Verteidigerin sind sich schließlich in ihren Plädoyers einig, dass der Angeklagte schuldlos gehandelt hat, weil er bei der Tatausführung nicht steuerungsfähig war. Der Staatsanwalt forderte Freispruch sowie die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Die vom Geschädigten dominierte sexuelle Beziehung ließe aber viele Fragen offen, erklärt er. Auch wie und wann die beiden Männer sich kennengelernt haben, konnte im Prozess nicht geklärt werden.

Auch die Verteidigerin plädierte auf Freispruch. Sie erwähnt, dass Manni sexuell sehr umtriebig gewesen sein soll, auch auf dem Straßenstrich. Der beliebte Gastwirt hatte mit mindestens einem, wenn nicht zwei weiteren deutlich jüngeren Männern eine sexuelle Beziehung. Dabei hat mindestens einer der Sex-Partner ebenfalls erhebliche Einschränkungen. 

Toter Gastwirt Manfred „Manni“ K. – Angeklagter freigesprochen

Am Ende hat das Gericht den Angeklagten freigesprochen und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Wenn man den Angeklagten im Prozess erlebt habe, sei es fast schon schwer, dies mit der Tat übereinzubringen, so die Vorsitzende Richterin.

Die Tat habe ihren Ursprung in der Beziehung der beiden Männer, ein sexueller Hintergrund habe sich im Prozess bestätigt, sagt sie in der Urteilsbegründung. Ob es in der Sex-Beziehung tatsächlich auch zu Gewalt kam, blieb in dem Prozess unklar. Die Kammer geht jedoch davon aus, dass diese nicht Realität, sondern dem Wahn des Angeklagten entsprungen ist.