EXPRESS-Steuerberater-AktionKölner fragt: Kann ich Homeoffice steuerlich absetzen?

XPatt

Für Sie heute am EXPRESS-Telefon: Harald Patt, Experte vom Steuerberater-Verband e.V. Köln.

Köln – Haufenweise Belege, Formulare und Fragen – so ergeht es vielen, die sich um ihre Steuererklärung für 2019 kümmern. Doch wie kann man alles vollständig und fehlerfrei abfassen?

Am Dienstag (14. Juli) konnten Leserinnen und Leser ihre Fragen an zwei Top-Spezialisten vom Steuerberater-Verband e.V. Köln stellen. Zwei Stunden lang standen gratis Vizepräsident Harald Patt und Maike Zettler, vom Arbeitskreis Junge Steuerberater, am Telefon zur Verfügung.

Hier fünf ausgewählte Fragen und Antworten.

Ich mache wegen Corona seit Monaten Homeoffice. Kann ich das steuerlich absetzen? Ein Arbeitszimmer kann anteilsmäßig berücksichtigt werden, wenn ein eigenes Arbeitszimmer existiert, das heißt ein separater Raum, der nur als Arbeitszimmer genutzt wird. Eine Arbeitsecke in einem anderen Zimmer reicht nicht aus. Gegen ein Arbeitszimmer spricht immer, wenn die Wohnung nicht neben dem Arbeitszimmer über ein separates Schlaf- und Wohnzimmer verfügt.

Muss ich dem Finanzamt jedes Mal wieder alle meine Daten angeben, oder werden diese gespeichert? Daten, die dem Finanzamt bereits vorliegen, muss man nicht mehr ins Formular eintragen. Das Finanzamt übernimmt die elektronisch gemeldeten Daten. Eine Kontrolle dieser vom Finanzamt angesetzten Daten ist im Einkommensteuerbescheid möglich. Es ist daher dringend zu empfehlen, den Einkommensteuerbescheid 2019 genau zu prüfen.

Ich bin Rentner und habe einen Behindertenausweis. Welche Ausgaben kann ich steuerlich geltend machen? Sie können den Behindertenpauschbetrag in Anspruch nehmen in Abhängigkeit vom Grad der Behinderung oder wahlweise die tatsächlichen Aufwendungen einreichen, die angefallen sind.

Experten vom Steuerberater-Verband Köln beim EXPRESS

Bei geh- und stehbehinderten Menschen können – als außergewöhnliche Belastungen – beispielsweise Aufwendungen für Fahrten geltend gemacht werden, die durch die Behinderung veranlasst und unvermeidbar waren. Vorausgesetzt, dass sie angemessen sind, glaubhaft gemacht und nachgewiesen werden können.

Meine Frau und ich sind Rentner. Zu unserer körperlichen Entlastung haben wir uns einen Rasenroboter gekauft. Können wir die Anschaffungs- und Installationskosten steuerlich geltend machen? Der Lohnanteil der Installationskosten kann als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich angesetzt werden, die Kosten für den Mähroboter leider nicht.

XMaike Zettler

War am EXPRESS-Telefon: Maike Zettler, Expertin vom Steuerberater-Verband e.V. Köln.

Ist die Rente steuerfrei, wenn der Renteneintritt vor 2005 geschah? Nein. Die Renten waren schon immer steuerpflichtig. Aufgrund der niedrigen Versteuerungsanteile (=Ertragsanteile) fiel jedoch häufig keine Steuer an. Der Grundfreibetrag für Ehegatten beträgt aktuell 18.336 Euro. Nur wer nach Abzug aller Kosten, die steuerlich geltend gemacht werden können, unter diesem Betrag bleibt, zahlt keine Steuern. Allgemeiner Hinweis: Stirbt einer der Partner, sollte man rechtzeitig eine Beratung hinsichtlich der künftigen Steuerbelastung in Anspruch nehmen, um eine Anpassung von Vorauszahlungen vorzunehmen.