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Kölner erlebt Wahl-Fiasko„Eine riesengroße Schweinerei“

Ein Kölner durfte am Sonntag bei der Stichwahl nicht teilnehmen!

Ein Kölner erlebt ein Wahl-Desaster!

Oliver Ehlert (45) wollte am Sonntagmittag (28. September 2025) seine Stimme bei der Stichwahl im Wahllokal in Köln-Holweide abgeben. Doch er wurde wieder weggeschickt.

Briefwahl-Problem – „Ich empfinde das als ungerecht, wenn ich nicht wählen darf“

Der Kanalreiniger beschreibt den Vorgang gegenüber EXPRESS.de: „Nach einer kurzen Suche im Register fand die Wahlhelferin meinen Namen. Trotzdem blieb mir eine Wahl untersagt!“

Angeblich hätte er entsprechende Briefwahlunterlagen erhalten und dürfte aus diesem Grund nicht nochmal wählen.

Daraufhin erklärte Ehlert: Er habe die erste Wahl per Briefwahl gemacht und habe für die Stichwahl keine Unterlagen in der Post gehabt. Nun wollte Ehlert mit dem Personalausweis wählen.

Nach Rücksprache mit dem Wahlamt in der Dillenburger Straße kam der Hinweis: Ehlert hätte angeblich Briefwahlunterlagen erhalten und dürfe nun vor Ort keine Stimme mehr abgeben.

„Meiner Meinung nach ist das eine riesengroße Schweinerei“, regt sich der 45-Jährige auf. „Ich empfinde das als ungerecht, wenn ich nicht wählen darf.“ Nur, weil die Stadt bei der Zustellung gepatzt habe oder weil die Post die Wahlbenachrichtigung nicht rechtzeitig zugestellt habe. Das Gleiche sei seiner Frau passiert.

Ehlert habe auch die Bundesnetzagentur informiert, um aufzuklären, ob der Fehler bei der Zustellung (Post) gelegen habe.

Auch Christian Campe und seine Frau Katja wurden am Sonntag nicht zur Wahl zugelassen. „Wir hatten im Vorfeld Briefwahlunterlagen beantragt und zum 1. Wahldurchgang auch bekommen. Bei unserer Rückkehr am Sonntag aus dem Urlaub waren allerdings keine Wahlunterlagen für die Stichwahl im Briefkasten“, so Christian Campe.

„Wir sind deshalb mit den Wahlbenachrichtigungen und unseren Personalausweisen zu unserem Stimmbezirk gegangen und wollten wählen. Da aber Briefwahl beantragt worden war, waren wir nach Auskunft des Wahlvorstands unseres Stimmbezirks ‚gesperrt‘.“

Die Stadt Köln teilt dazu mit: „Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann am Wahltag ausschließlich mit dem Wahlschein mit Briefwahlunterlagen im Wahllokal wählen, ansonsten ist dort keine Stimmabgabe möglich.“ Entsprechende Hinweise zur Stichwahl hatte die Stadt am 17. und 24. September veröffentlicht.

Stadt Brühl kennt das Problem – klarer Hinweis auf der Homepage

Auch bei der Stadt Brühl trat das Problem am Sonntag auf. Darauf veröffentlichte die Stadt Brühl eine entsprechende Info auf der Homepage.

„Wenn Briefwahlunterlagen beantragt wurden, die bis heute nicht eingegangen sind, ist keine Stimmabgabe zur Stichwahl möglich“, heißt es da.

Weiter teilt die Kommune mit: „Die Wahlorganisation der Stadt Brühl erreichen aktuell viele Anrufe und E-Mails dahingehend, dass Personen, die am heutigen Sonntag in ihrem Wahllokal wählen wollten, vom dortigen Personal weggeschickt worden sind und keine Stimmen abgeben konnten. Es handelt sich dabei um Personen, die im Laufe des vorigen Wahlgeschehens Briefwahlunterlagen beantragt haben, daher im Wählerverzeichnis einen Sperrvermerk (sogenannter W-Vermerk = Wahlschein) eingetragen – und die Unterlagen bis heute allerdings nicht zugeschickt bekommen haben.“

Das Gesetz sei dahingehend ganz deutlich: „Lediglich bis zum Samstag (27. September), 12 Uhr, bestand die Möglichkeit für Personen ohne zugeschickte Briefwahlunterlagen, einen neuen Wahlschein über die Wahlorganisation ausgestellt zu bekommen“, so die Stadt Brühl.

Und weiter: „Am heutigen Wahlsonntag darf die Wahlorganisation keine Wahlscheine mehr ausstellen. Dies hat die Kommunalaufsicht als Aufsichtsbehörde der Stadt auch nochmal bestätigt. Für Personen, die keinen gültigen Wahlschein haben und im Wählerverzeichnis einen Sperrvermerk haben, besteht heute somit keine Möglichkeit einer Stimmabgabe zur Stichwahl.“