von Adnan Akyüz (aa)
Anwohner besorgtAuto-Wrack steht auf Kölner Parkplatz und sorgt für Gefahr

Copyright: Adnan Akyüz
Der ausgebrannte BMW steht am Tilsiter Weg in Köln-Weiden.
Köln – Tot, im Urlaub oder vielleicht krank? Das fragen sich gerade Anwohner in Köln-Weiden bezüglich des Halters eines 1er BMW. Das Auto stand mehrere Wochen auf einem Parkplatz am Tilsiter Weg. Vor drei Wochen ist es offenbar angezündet worden. Die Polizei ermittelt wegen Brandstiftung. Doch der Wagen wird nicht abgeschleppt, was die Anwohner nicht verstehen können.
Köln-Weiden: Auto macht Anwohnern Sorgen
Paul Randox (71) meldete das ausgebrannte Fahrzeug schon zweimal bei der Stadt. „Ich mache mir Sorgen. Der Wagen steht schon seit Wochen hier. Hier an der Kurve wird es nachts immer brenzlig, weil die Laterne bis vor wenigen Tagen noch defekt und der dunkle Wagen schlecht zu sehen war.“

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Anwohner Paul Rendox (links) fragt Ordnungsamt-Mitarbeiter Timo Schmidt, warum das Auto noch nicht abgeschleppt wurde.
Köln-Weiden: Anwohner vermutet Brandstiftung
Laut Randox kam schon mehrfach eine Politesse vorbei und schrieb Knöllchen, weil der BMW da ohne Parkschein gestanden hatte. Er vermutet, dass womöglich Jugendliche das Auto angesteckt haben könnten. Der Anwohner wundert sich, warum die Stadt den Wagen noch nicht hat abschleppen lassen.
Kölner Ordnungsamt-Mitarbeiter klärt auf
Genau, warum? Auf EXPRESS-Anfrage nahm sich Ordnungsamt-Mitarbeiter Timo Schmidt (30) die Zeit, um das dem Anwohner zu erklären.
„Wir können den Wagen nicht abschleppen lassen. Er ist Gegenstand einer Straftat. Wir haben bei der Polizeiwache in Weiden nachgefragt. Die Polizei ermittelt wegen Brandstiftung und ist daher auch dafür zuständig, wann das Auto abgeschleppt wird. Normal würde der BMW sofort entfernt werden, weil er eine öffentliche Gefahr darstellt“, erklärt der Ordnungsamt-Mitarbeiter.

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So sieht der Innenraum des ausgebrannten Autos aus. Es stinkt seit Wochen nach Ruß in der Straße.
Wie lange dürfen Halter ihr geparktes Auto stehenlassen?
Dürfen Halter denn ihr Auto beliebig lange auf einem Parkplatz stehenlassen? „Ein Auto mit Zulassung, TÜV und Versicherung kann so lange stehen, wie es die Halter wollen. Natürlich nur mit Parkschein, wenn es vorgesehen ist“, erklärt Timo Schmidt.

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Der berühmte rote Zettel. Wenn der an einem Auto angebracht wird, müssen Halter unverzüglich reagieren.
Ordnungsamt: Erst kommt der „rote Zettel“
Generell würden Autos erst dann abgeschleppt werden, wenn sie keine Zulassung, TÜV oder gültige Versicherung haben. Vorher wird aber erst der „rote Zettel“ angebracht, mit dem Halter aufgefordert werden, das Fahrzeug unverzüglich zu entfernen. Die städtischen Mitarbeiter würden dann eine Frist, meist fünf Werktage, einräumen. „Wenn Halter nicht reagieren, ist das Auto weg“, so Schmidt.
Halter muss für Kosten aufkommen
Fahrzeughalter werden anhand von Kennzeichen oder der Fahrgestellnummer ermittelt. Auf sie kommen dann Kosten für das Abschleppen und die sogenannte Sondernutzungsgebühr sowie mögliche Knöllchen zu.
Anwohner Paul Randox weiß jetzt Bescheid und sagt: „Ich bin jetzt froh, dass sich jemand darum kümmert.“ Er hofft, dass die Polizei den BMW bald abschleppen lässt.