Wo befindet sich mein Wahllokal? Was muss ich zur Wahl mitbringen? Bis wann darf ich meine Stimme abgeben? Hier alle wichtigen Last-Minute-Infos zur Kommunalwahl 2025.
Köln wählt!Alle Last-Minute-Infos

Copyright: Martina Goyert
Die Briefwahlunterlagen der Stadt Köln.
Aktualisiert14.09.2025, 06:27
Köln wählt! Am Sonntag (13. September) wird nicht nur Kölner neuer oder neue OB gewählt, sondern auch der Stadtrat sowie die Bezirksvertretungen.
In der Stadt sind bei der Kommunalwahl 817.709, bei der Integrationsratswahl 346.390 Menschen berechtigt, ihre Stimme abzugeben.
Es gibt 45 Wahlbezirke, 178 Wahlgebäude, 360 Wahlräume und 503 Urnenstimmbezirke.
Weitere Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Ablauf am Wahltag gibt es hier.
Wann öffnen und schließen die Wahllokale?
Die Wahllokale haben von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Was muss ich mitbringen?
Den Personalausweis, den Reisepass oder einen sonstigen Identitätsausweis. Die Stadt empfiehlt außerdem, die Wahlbenachrichtigung mitzubringen.
Wie finde ich das richtige Wahllokal?
Das zuständige Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt. Wer unsicher ist, kann sich von einer interaktiven Karte helfen lassen, welche die Stadt online zur Verfügung stellt. Dazu muss man die Adresse in das Suchfeld eingeben. Anschließend werden die Adresse und Informationen zum Wahl- sowie Stimmbezirk angezeigt.
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Ich habe Briefwahl beantragt, möchte aber doch lieber am Sonntag im Wahllokal wählen. Ist das möglich?
Ja. Allerdings geht das nur, wenn man den Wahlschein und die nicht ausgefüllten Briefwahlunterlagen im Wahllokal vorlegt. Wer am Sonntag ohne die Unterlagen im Wahllokal erscheint, darf nicht wählen. Die Vorlage des Personalausweises allein reicht nicht.
Ich benötige Unterstützung beim Ausfüllen des Stimmzettels, was muss ich beachten?
Wer die Wahlzettel nicht selbst lesen, das Kreuz setzen, sie falten oder in den Briefkasten beziehungsweise die Urne werfen kann, darf sich dabei helfen lassen. Die Hilfsperson muss mindestens 16 Jahre alt sein. Im Wahllokal darf auch ein Wahlhelfer unterstützen. Die Hilfsperson darf keinen Einfluss auf die Willensbildung nehmen, die Wahlentscheidung verändern oder in einem Interessenskonflikt stehen. Außerdem ist sie zur Geheimhaltung verpflichtet. Bei der Briefwahl muss die Hilfsperson an Eides statt versichern, den Willen der wählenden Person umgesetzt zu haben. Bei einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt macht sie sich strafbar.
Kann ich meine Stimme noch vorab persönlich abgeben?
Nein. Grundsätzlich war es zwar seit dem 11. August möglich, schon früher in den Bezirksrathäusern, städtischen Kundencentern oder dem Direktwahlschalter im Kalk Karree zu wählen. Die Frist ist allerdings gestern um 15 Uhr abgelaufen.
Was muss ich tun, wenn ich vor der Wahl umgezogen bin?
Wer innerhalb Kölns in einen anderen Wahlbezirk gezogen ist, musste sich bis Ende August ummelden, um im neuen Stimmbezirk wahlberechtigt zu sein. Dasselbe galt für Menschen, die neu nach Köln gezogen sind. Wer sich bis zum gestrigen Tag in einer anderen Gemeinde gemeldet oder den Wohnsitz in Deutschland abgemeldet hat, wird aus dem Kölner Wählerverzeichnis gestrichen. (red)