Wegen VergewaltigungLeverkusener unschuldig im Gefängnis – Stöhn-Video als Beweis

Vergewaltigung_Unschuld

Die Angeklagten und ihre Anwälte am Donnerstag vor Gericht.

Köln – Man wollte Mitleid haben, als ein Angeklagter (25) beim Prozessauftakt unter Tränen vom Tod seiner Mutter berichtete und seinen kleinen Katzen, um die er sich liebevoll kümmerte. Von seinen psychischen Problemen, die ihm das Verfahren bereitet habe. Es waren Ausführungen, die so gar nicht zum Vorwurf der Staatsanwaltschaft passten: Vergewaltigung einer Disco-Gängerin (18).

Köln: Vorwurf Vergewaltigung: Männer saßen unschuldig im Gefängnis

Nun stellte das Kölner Landgericht fest: Der Angeklagte und sein mitbeschuldigter Kumpel (25) sind unschuldig, es erging Freispruch. Die Männer hätten nie in Untersuchungshaft sitzen dürfen. Dafür werden sie entschädigt, so Benjamin Roellenbleck, Vorsitzender Richter der 13. Großen Strafkammer – auf Initiative des Justizministeriums spezialisiert auf Sexualstraftaten.

Die Staatsanwaltschaft hätte den Leverkusenern vorgeworfen, die 18-Jährige nach einem Besuch in der Ringe-Diskothek „Nachtflug“ abgefangen, von ihrer Freundin getrennt und in einen geparkten Mercedes gelockt zu haben. Hier sollen die Männer die junge Frau festgehalten und vergewaltigt haben, zudem hätten sie ihre Tat teilweise mit dem Smartphone gefilmt.

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Köln: Video dokumentiert Stöhnen der Frau

Dieses nur neun Sekunden lange Video, das die Tat nicht zeigt, aber Laute der Frau dokumentiert, sollte eine zentrale Rolle im Prozess spielen. „Das ist eindeutig ein lustvolles Stöhnen“, sagten die Verteidiger der Angeklagten. Der Anwalt der Nebenklägerin sprach hingegen von Abwehrlauten seiner Mandantin. Das zeige, wie kontrovers dieser Fall sei, sagte Richter Roellenbleck.

Die 18-Jährige hatte unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt und den Vorwurf der Vergewaltigung bestätigt. Der Richter bemerkte, dies sei keine nachvollziehbare Schilderung eines erzwungenen Geschlechtsverkehrs gewesen, die Zeugin habe sich wortkarg, detailarm und an den entscheidenden Stellen widersprüchlich geäußert. Daher erging ein Freispruch.

Prozess: Angeklagte verloren Job und ihre Freunde

Die Ermittlungen hätten für die Angeklagten einen schweren Einschnitt in ihrem Lebenslauf bedeutet. Sie saßen drei Monate in U-Haft, einer verlor dadurch seine Ausbildungsstelle bei einem großen Lebensmittel-Discounter. Nach der Haftverschonung mussten sich die Männer laut Gerichtsbeschluss von ihren Freunden fernhalten, da diese als Zeugen in Betracht kamen.

Der eine hat nun Ärger mit seiner Ehefrau, die zuvor nichts von dem Vorfall wusste, der andere hat seine Zelte in Leverkusen komplett abgebrochen und kehrte in seine Heimatstadt im Ruhrgebiet zurück. Möglich erscheint nun eine Anzeige gegen die 18-Jährige wegen falscher Verdächtigung, Vortäuschen einer Straftat und Freiheitsberaubung, wegen der Haftsituation.