Tatort BlücherparkKölner Grapscher: „Drall bist Du auch noch, da steh ich drauf“

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Köln – Ein erzwungener Kuss auf einem Musik-Festival in Bilderstöckchen kommt einen Kölner teuer zu stehen. 16.000 Euro Geldstrafe setzte das Amtsgericht für den angeklagten Fliesenleger (31) fest, der vorher zu seinem Opfer gesagt haben soll: „Drall bist Du auch noch, da steh ich drauf.“

Köln: Erzwungener Kuss auf Festival in Blücherpark

Der Vorfall hatte sich vergangenen Juli im Kölner Blücherpark ereignet, auf dem ein Open Air-Festival für Elektro-Musik veranstaltet wurde, genannt „Klickklackklub“. Laut Anklage hatte der Fliesenleger die Werbetexterin (31) angesprochen und ihr eine Bluse von der Schulter gerissen, mit der sie sich bedeckt hatte.

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Der Angeklagte soll die Frau umarmt und an der Taille gepackt haben, was die Staatsanwaltschaft und später auch der Richter als sexuelle Belästigung werteten. „Dann legte er seine Schaufelhände um meinen Kopf, ich war gefangen wie in einem Schraubstock“, so die Zeugin.

Opfer vor Kölner Gericht: „Ich war komplett machtlos.“

Sie habe vorher noch versucht, der Situation irgendwie noch zu entkommen, habe dem Mann sogar ein „Bussi“ auf die Wange angeboten. Der Angeklagte habe aber auf den Mundkuss bestanden. „Ich habe fünfmal Nein gebrüllt, ich war komplett machtlos“, sagte das Opfer.

Drei Tage später habe die 31-Jährige Online bei der Polizei eine Anzeige erstattet, da das Geschehen sie nicht mehr losgelassen habe. Den Namen des Täters kannte sie, da der selbständige Fliesenleger ihr zuvor die Visitenkarte seiner Firma überreicht hatte.

Kölner Fliesenleger bestreitet die Vorwürfe, Richter glaubt Zeugin

Der Angeklagte, wegen Körperverletzung und Beleidigung vorbestraft und noch unter laufender Bewährung stehend, hatte die Vorwürfe in der Verhandlung am Freitag bestritten, er könne sich an die angebliche Begegnung nicht erinnern. Er gebe ständig Visitenkarten heraus, auch an Männer.

Richter Eric Faber verwies in der Urteilsbegründung auf die glaubhafte und detailreiche Aussage der Geschädigten, die frei von Belastungstendenzen erfolgt sei. Die Höhe der Geldstrafe (160 Tagessätze zu je 100 Euro) ergibt sich auch daraus, dass der Angeklagte einen monatlichen Nettoverdienst von bis zu 4000 Euro angegeben hatte.