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Vergewaltigung an KarnevalSex-Tat an der Zülpicher Straße: 22-Jähriger muss in Haft!

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Brian P. (22) legte über seinen Anwalt ein umfassendes Geständnis ab.

Köln – Er verpasste seinem Opfer 30 Faustschläge und so viel mehr an Schmerz und Leid: Im Strafprozess um die Vergewaltigung einer 21-jährigen Frau hat das Landgericht am Freitag das Urteil gefällt.

Der 22-jährige Angeklagte muss für zehn Jahre ins Gefängnis. Zudem erhält das Opfer 40.000 Euro Schmerzensgeld. Der Täter muss in einer Entziehungsanstalt behandelt werden. Zuvor muss er aber drei Jahre Haft verbüßen.

Am 23. Januar dieses Jahres war Brian P. aus der JVA Wuppertal entlassen worden, wo er eine sechsmonatige Jugendstrafe abgesessen hatte. Unterkunft fand er in einem Haus der Strafgefangenenhilfe in Köln. Eine Woche nach der Entlassung feierte er Weiberfastnacht, trank einiges an Alkohol und nahm Drogen.

Platzverweis erhalten

Er lernte eine Frau kennen, sie tauschten Zärtlichkeiten aus, sie folgte ihm zu seinem Heim, doch wegen eines Besuchsverbots für Frauen konnte er sie nicht mit in sein Apartment nehmen. Kurz darauf kehrten sie in einem Lokal am Barbarossaplatz ein. Dort gerieten sie in heftigen Streit, weil sich die Frau, die ebenfalls betrunken war, anderen Männern zugewandt hatte. Die Polizei kam, nahm Personalien auf, erteilte Brian P. einen Platzverweis.

Frustriert zog er ab. Auf der Zülpicher Straße, hinter der Unterführung Dasselstraße, sah er von hinten Mona N., die ihm sofort gefiel. Sie war nach dem Feiern auf dem Weg zu ihrem Freund, mit dem sie gerade telefonierte.

Brutale Attacke

Brian P. bot seine Begleitung an, wogegen sie sich nicht wehrte. Kaum hatte sie das Telefonat beendet, schlug er ihr das Handy aus der Hand, zerrte sie in eine Grünanlage am Paula-Kleinmann-Weg in Höhe der Uni-Mensa und versetzte ihr, die ihm körperlich völlig unterlegen war, die ersten Faustschläge. Er brachte sie zu Boden – je mehr sie sich wehrte, umso aggressiver wurde er. Dann vergewaltigte er sie.

Nachdem Brian P. von ihr abgelassen hatte, schleppte sich Mona N., deren Augen so zugeschwollen waren, dass sie nichts mehr sehen konnte, zur Zülpicher Straße, wo ihr zwei Passanten beistanden. Sie kam in die Uniklinik, wo sie zehn Tage bleiben musste. Brian P., den sie der Polizei genau beschrieben hatte, wurde noch an jenem Tag gegen vier Uhr in seinem Apartment festgenommen.

Frau hatte Todesangst 

Das Opfer habe Todesangst ausgestanden, sagte die Vorsitzende Richterin Bettina Schattow, und schwere körperliche und psychische Folgen davongetragen. Der Unterkiefer und die Nase waren gebrochen, die Zähne beschädigt, dazu kamen unter anderem Prellungen.

Wenn sie während der Vergewaltigung ohnmächtig geworden wäre, hätte sie Blut eingeatmet und ersticken können, sagte die Richterin. Mindestens zwei Jahre lang müsse sich Mona G., die nicht zum ersten Mal Opfer einer Gewalttat geworden ist, psychologisch behandeln lassen.

Alkohol und Drogen konsumiert

Brian P. sei trotz des Konsums von Drogen und Alkohol zur Tatzeit nicht in einem „Rauschzustand“ gewesen und daher „voll schuldfähig“, sagte Schattow. Auch von einer „schweren seelischen Abartigkeit“ gehe die Strafkammer nicht aus. Allerdings habe der 22-Jährige, der weder einen Schulabschluss noch eine Ausbildung gemacht hat, dem psychiatrischen Gutachten zufolge eine „Persönlichkeitsstörung“.

Er sei schon früh orientierungslos gewesen, bis heute „labil und impulshaft“, habe große Probleme, „sich Regeln zu unterwerfen“, sich sozial einzufügen und neige zur „Gewaltanwendung“. Doch er könne sein Verhalten „sehr wohl steuern“ und „sich zusammenreißen“, wenn er wolle.

Geständnis abgelegt

Zugute hält ihm die Kammer, dass er ein umfassendes Geständnis abgelegt hat; damit habe er es Mona N. erspart, im Zeugenstand über die Tat zu sprechen. Brian P. habe sich im Prozess „absolut kooperativ“ verhalten, „Reue gezeigt“ und sich bei dem Opfer entschuldigt. Gegen ihn spreche vor allem die „erhebliche Intensität und Brutalität des Geschehens“.

Negativ in Gewicht fielen auch seine Vorstrafen wegen Gewaltdelikten und der Umstand, dass er nur eine Woche nach der Haftentlassung wieder straffällig geworden sei. Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt sei notwendig, um der „Gefahr weiterer Straftaten von erheblichem Ausmaß“ vorzubeugen.

„Sie haben es in der Hand“

Entscheidend sei, dass der 22-Jährige die Chance der Therapie nutze und an sich arbeite. „Sie haben es in der Hand, etwas zu ändern.“ Zur Höhe des Schmerzensgeldes sagte die Vorsitzende, zwar sei damit nicht wiedergutzumachen, was Mona N. erlitten habe, doch es könne ihre Lage erleichtern und sei ein „Genugtuungsfaktor“.

(red)