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Fataler Friseur-BesuchKölnerin will sich Haare färben lassen und wird schwer verletzt

Haare_blond

Ein Friseurbesuch endete für eine Kundin mit enormen Schmerzen, darum reichte sie Klage ein. (Symbolbild)

Köln – Die Haare verschnitten, die Farbe nicht wie gewünscht – es war wohl jeder mal nicht ganz zufrieden nach einem Friseurbesuch. Doch was eine Kundin in einem Salon erleiden musste, führte nun zu einem Prozess um Schmerzensgeld vor dem Kölner Landgericht. 

Köln: Verätzung und Verbrennung beim Blondieren

Die Klägerin wollte sich beim Friseur die Haarsträhnen blond färben lassen, woraufhin eine Mitarbeiterin eine Blondierungscreme aufgetragen hatte. Handflächengroße Verbrennungen und Verätzungen ersten und zweiten Grades auf dem Hinterkopf waren die fatalen Folgen.

Wenige Tage später war die verletzte Kundin an den Salonbetreiber herangetreten; der bot ihr als Entschädigung einen Gutschein an, was sie ablehnte. Stattdessen reichte sie beim Landgericht Klage ein und forderte 10.000 Euro Entschädigung (Aktenzeichen: Az. 7 O 216/17).

Köln: Friseurin ließ Blondiercreme zu lange einwirken

Ursächlich für die Verätzungen sei die zu lange Einwirkzeit der Blondiercreme gewesen, die sich hierdurch erheblich erhitzt und sogar zu dampfen begonnen habe, sagte die Kundin. Sie habe sofort ein Brennen auf der Haut angemerkt. Das sei üblich, habe die Mitarbeiterin geantwortet.

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Die Creme habe man im Salon dann noch weitere etwa 30 Minuten einwirken lassen. Starke Schmerzen und eine erhebliche Infektion waren die Folge, deren medikamentöse Behandlung sich über mehrere Monate hingezogen habe. Haare wachsen an der Stelle nun nicht mehr. Eine Kurzhaarfrisur könne die Frau daher nicht mehr tragen, es chirurgischer Eingriff wäre dann nötig.

Köln: Richterin spricht Kundin Schmerzensgeld zu

„Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme war die zuständige Richterin davon überzeugt, dass eine zu lange Einwirkzeit der Blondiercreme die von der Klägerin dargestellten schweren Verletzungen hervorgerufen hat“, sagt das Kölner Landgericht. Die Mitarbeiterin hätte die Behandlung nach dem Hinweis der Kundin abbrechen müssen, sie habe fahrlässig gehandelt.

Das Gericht sprach der Klägerin am Ende 4.000 Euro Schmerzensgeld zu und verwies auf vergleichbare Fälle. Immerhin habe die Frau noch die Möglichkeit, die kahle Stelle mit ihrem ansonsten dicken Haar zu verdecken. Sollten Folgeschäden auftreten, müsse der Friseur diese aber auch ausgleichen.