Skandal-UrteilKölner Richter tritt Rechtssystem mit Füßen und macht es sich einfach

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Der Kölner Amtsrichter Frank Altpeter führte die Verhandlung.

Köln – Ein Kölner Amtsrichter, der drei Angeklagte in einem Fall um Entführung, Raub und Körperverletzung mit den Worten „Akte zu, Affe tot“ und „Wir beerdigen das“ mit einem Freispruch nach Hause schickt und dabei viele Vorschriften missachtet. Nun will er sein Urteil einfach zurücknehmen (hier lesen Sie mehr). Ein Kommentar dazu von EXPRESS-Gerichtsreporter Hendrik Pusch:

Köln: Aufschrei im Amtsgericht nach Skandal-Urteil

Nachdem  EXPRESS erstmals über das formlose Skandal-Urteil des Richters berichtet hatte, gab es einen Aufschrei im Kölner Amtsgericht. Das wäre  doch keine Nachricht wert, das sei die  gelebte „kölsche Strafprozessordnung“ (StPO), sagten die einen und außerdem sei Richter Frank Altpeter doch so ein netter Mensch.

Die anderen hingegen meinten, der Richter sei seit Jahren für eine laxe Verhandlungsführung bekannt und diesmal einfach zu weit gegangen, sprachen sogar von möglicher Rechtsbeugung.

Es darf keine „kölsche Strafprozessordnung“ geben

Fakt muss sein: Eine „kölsche“ Auslegung der Gesetze und Verordnungen darf es nicht geben. Im aktuellen Fall wurde ein fatales Signal an die Öffentlichkeit gesendet, denn auch eine Schulklasse hatte sich die Verhandlung im Kölner Amtsgericht angeschaut,  die sich immerhin um die Verbrechenstatbestände Entführung und Raub drehte.

Die Botschaft: Man kann sich alles erlauben, am Ende ist alles nur ein großer Witz –  entsprechend grinsend hatten die Angeklagten die seltsame Verhandlung verfolgt. Das Prinzip des Rechtsstaats wurde mit Füßen getreten, ohne Not wurden die gängigsten Regeln missachtet. Warum? Um eine halbe Stunde Verhandlung zu sparen?

Köln: Richter macht es sich wieder zu einfach

Den vermittelten Freispruch nun zurücknehmen zu wollen, damit macht es sich der Richter – mal wieder – zu leicht. Er muss zu seiner Entscheidung stehen, sie begründen, die gemachten Fehler dokumentieren und damit der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit geben, wie geplant gegen das Urteil vorzugehen; damit es zu einer Verhandlung vor einem neuen Richter kommt. Es macht keinen Sinn, den Fall vor demselben Richter neu starten zu lassen, Altpeter dürfte dann sehr wahrscheinlich als befangen abzulehnen sein.

Der Staatsanwaltschaft ist es im Nachhinein hoch anzurechnen, diesen „Freispruch“ nicht einfach durchzuwinken, obwohl der Sitzungsvertreter in der Verhandlung dies tun wollte.