KölnAmtsgericht-Präsident übel beleidigt: Urteil billigt krassen Nazi-Vergleich

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Der Kölner Amtsgerichts-Präsident Henning Banke

Köln – Henning Banke, der Präsident des Kölner Amtsgerichts, hat für gewöhnlich ein dickes Fell. Unflätige Beleidigungen, die ihn „ein bis zweimal im Monat in Briefform“ erreichten, wie er auf Anfrage dieser Zeitung mitteilt, ignoriere er in der Regel. Es sei denn, seine Mitarbeiter würden ebenfalls angegriffen. So geschehen in einem Fall, der am Montag im Kölner Justizgebäude verhandelt wurde. 

Köln: Rentner beleidigt Präsidenten und Richter 

Ein Rentner aus Humboldt-Gremberg hatte sich über ein Räumungsurteil geärgert, das eine Amtsrichterin erlassen hatte und daraufhin im vergangenen November zwei Schreiben an Henning Banke verfasst. Die Richterin sei eine „hochgradige Betrügerin“, der „gesetzlose Amtsgerichtspräsident“ habe dieser „den Arsch gerettet“ und „skrupellos die Bundesgesetze mit Füßen getreten.“ 

Die Kölner Staatsanwaltschaft hatte gegen den 75-jährigen Verfasser des Schmähbriefs Anklage wegen Beleidigung erhoben, die Ermittler sahen darin eine herabwürdigende Missachtung des Gerichts. „Mein Mandant, der ein anständiger Mensch ist, hatte das Gefühl, dass ihm großes Unrecht widerfahren ist“, erklärte Verteidiger Ingo Lindemann die Äußerungen des Angeklagten. 

Alles zum Thema Nationalsozialismus

Der Amtsrichter ermahnte den Senior, dieser müsse endlich einen Schlussstrich unter das Verfahren um die Räumungsklage ziehen. Dann stellte er das Verfahren unter der Auflage vorläufig ein, dass zumindest im nächsten halben Jahr kein „böser Brief“ mehr an das Amtsgericht verfasst würde. „Ich werde meinen Präsidenten dann fragen, ob da noch was gekommen ist“, sagte der Amtsrichter. Bleiben neue Beleidigungen aus, wird das Verfahren endgültig eingestellt. 

Köln: Heftige Anfeindungen gegen Richter 

„Ich schütze meine Richter, weil sie die Achtung verdient haben, die man jedem Menschen entgegenbringen sollte“, erklärt Amtsgerichtspräsident Banke seinen Strafantrag im aktuellen Fall. Er bringe grundsätzlich jede Beleidigung zur Anzeige, die auf seine Mitarbeiter gemünzt seien, sagt Banke, ihm ginge es in diesen Fällen vor allem darum, dass eine Konsequenz spürbar werde. 

Der Amtsgerichtspräsident berichtet auch von Vorgängen in der Vergangenheit, bei denen es nicht bei Beleidigungen geblieben sei, sondern ganz konkrete Morddrohungen gegen Richter ausgesprochen worden seien. Banke: „Das geht so weit, dass die Kollegen im öffentlichen Melderegister gesperrt werden, in härteren Fällen wurden auch mal Personenschutz und die Sicherung des Wohnhauses der Betroffenen angeordnet.“ 

Nazi-Vergleiche von Meinungsfreiheit gedeckt 

In laufender Hauptverhandlung muss sich ein Richter allerdings einiges gefallen lassen, wie jüngst auch das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 14. Juni diesen Jahres (Aktenzeichen: 1 BvR 2433/17) entschieden hatte. Vor dem Amtsgericht Bremen hatte ein Kläger einer Richterin vorgeworfen, ihre Verhandlungsführung erinnere „stark an einschlägige Gerichtsverfahren vor ehemaligen nationalsozialistischen deutschen Sondergerichten.“ 

Dieser im Kontext gefallene Nazi-Vergleich sei vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt, urteilten die Richter. Zuvor hatte das Oberlandesgericht München schon Äußerungen eines Anwalts gebilligt, der einen Strafsenat mit Roland Freisler, dem ehemaligen Präsidenten des berüchtigten Volksgerichtshofes des NS-Regimes, verglichen hatte (Aktenzeichen: 5 OLG 13 Ss 81/17). „Ich nehme diese Urteile zur Kenntnis, teile die Ansicht der Kollegen aber nicht“, kommentiert das der Kölner Amtsgerichtspräsident Banke.