Erst Strafe, dann FreispruchAfD-Mitglied muss nach Demo in Köln erneut vor Gericht

Ein Stapel mit Karten mit dem Logo der AfD.

Ein Mitglied der AfD muss in Köln erneut vor Gericht.

Ein Mitglied der Partei Alternative für Deutschland (AfD) muss nach einem Vorfall in Köln erneut vor Gericht.

Was ist nach der Demo am 7. April 2019 in Köln-Kalk passiert? Diese Frage hatte zwei Kölner Gerichte beschäftigt. Im Fokus stand jeweils AfD-Mitglied Felix K.

Der 27-Jährige war zunächst im Juni 2021 vom Kölner Amtsgericht wegen Körperverletzung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Unfallflucht schuldig gesprochen worden. Er wurde zu sieben Monaten Haft auf Bewährung und Zahlung von 250 Euro Schmerzensgeld an den Nebenkläger verurteilt.

Köln: Oberlandesgericht hebt Freispruch für AfD-Mitglied auf

Im März 2022 hatte das Landgericht das Urteil in der Berufungsinstanz dann aber aufgehoben und den Mann freigesprochen. Hiergegen hatten die Kölner Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger Revision eingelegt.

So landete der Fall vor dem Kölner Oberlandesgericht. Das aktuelle Urteil dort lautet: Der Freispruch für Felix K., der im April 2019 einen Gegendemonstranten angefahren haben soll, wurde aufgehoben.

Der 1. Strafsenat bezweifelte, dass das Handeln des Angeklagten, wie in der vorherigen Instanz festgestellt worden war, „durch Notwehr gerechtfertigt“ gewesen sei.

Weiter rügte die Revisionsinstanz, die den Freispruch auf Rechtsfehler überprüfte, „Beweiswürdigung“ und „rechtliche Würdigung“ des Falls durch das Landgericht als „lückenhaft“, „widersprüchlich“ und „schief“.

Das OLG verwies das Verfahren zur Neuverhandlung zurück ans Landgericht. Wann sich Felix K. erneut vor dem Landgericht Köln verantworten muss, ist noch unklar. Die Verfahren sind noch nicht terminiert. (dpa)