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Unfassbarer Fall aus KölnMann (54) streift sich Kondom über – kurz darauf ist er tot

Kondom_Symbol

Die brutale Tat aus Köln wird nun vor Gericht verhandelt. (Symbolbild)

Köln – Es war ein Gewaltexzess, der einen 54-Jährigen in Deutz das Leben gekostet hat. Der Nachbar (32) des Mannes, der aus rasender Eifersucht heraus gehandelt haben soll, muss sich seit Dienstag wegen Körperverletzung mit Todesfolge vor dem Kölner Landgericht verantworten. Seit neun Monaten sitzt der Angeklagte in Untersuchungshaft, ihm drohen mehrere Jahre Gefängnis.

Köln: Täter klopfte beim Nachbarn und sah Kondom

Im April vergangenen Jahres hatte der frühere Be- und Entlader bei großen Logistikunternehmen an der Wohnungstür des Nachbarn im zweiten Stock geklopft, um nach seiner Verlobten zu sehen. Der Angeklagte hatte mit der 28-Jährigen in dem Mehrfamilienhauses in der Gummersbacher Straße gelebt. „Du, komm nach Hause“, hatte er durch die Tür gerufen, woraufhin der Bewohner geöffnet hatte.

Der Nachbar sei laut Anklageschrift nur mit einem Bademantel bekleidet gewesen. „Der Angeklagte sah, dass dieser ein Kondom über sein Glied gestreift hatte“, sagte die Staatsanwältin, woraufhin der 32-Jährige ausgerastet sei. Zunächst habe er dem Nachbarn eine Stuhlkante gegen das rechte Auge gerammt. Nachdem das Opfer dadurch zu Boden gegangen und auf dem Hinterkopf aufgekommen sei, soll der nächste Angriff erfolgt sein.

Alles zum Thema Verlobung

Köln: Massive Gewalt gegen Bauch des Opfers

Mit dem Schuh, Knie oder einem Gegenstand habe der Angeklagte laut Staatsanwältin „mit massiver Gewalt“ auf den Bauchraum des 54-Jährigen eingewirkt, sodass dessen Dünndarm riss. Der Mann starb kurze Zeit später durch Verbluten. Der Tatverdächtige und seine Verlobte flüchteten nach der Attacke aus der Wohnung, wenig später wurden zunächst beide festgenommen, Haftbefehl erging dann aber nur gegen den Mann.

Verteidiger Andreas Kerkhof sagte zum Prozessauftakt, sein Mandant wolle sich zum Tathergang zunächst nicht äußern, da in der Akte zu viele widersprüchliche Zeugenangaben zu finden seien. Es sei etwa nicht klar, ob der Angeklagte zum Tatzeitpunkt überhaupt Schuhe getragen habe. Fraglich ist auch, ob die 28-jährige Tatzeugin aussagt, da sie womöglich ein Aussageverweigerungsrecht besitzt, da die Verlobung laut des Angeklagten noch bestehe.

Köln: Angeklagter wegen Drogenhandel vorbestraft

Zu seinem Lebenslauf berichtete der gebürtige Kölner, in den vergangenen Jahren obdachlos gewesen zu sein, nachdem er wegen Lärms bei sich zu Hause rausgeflogen sei. Nach Aufenthalten in Notunterkünften sei er zuletzt bei einem Freund in Deutz untergekommen. Er ist wegen Handels mit Amphetamin vorbestraft, sollte als Auflage eine Therapie machen.

Auch seine Verlobte sei abhängig. Der Richter hatte angedeutet, dass aufgrund von Alkoholkonsum womöglich eine eingeschränkte Schuldfähigkeit im Raum stehe, was zu einer geringeren Strafe führen könnte. Das Landgericht hat noch sechs Verhandlungstage angesetzt, ein Urteil soll am 11. Februar fallen.