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Angriff mit RasierklingeKölnerin rettet sich mit Sprung aus dem Fenster vor Ehemann

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Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Oliver B. Gaertner beim Prozess im Kölner Landgericht.

Köln – Zwei Gewaltausbrüche zum Nachteil der Ehefrau haben einen Familienvater am Donnerstag auf die Anklagebank im Kölner Landgericht gebracht. Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft soll der Mann sein Opfer mit einem Duschschlauch gewürgt und mit einer Rasierklinge schwer verletzt haben. Zum Prozessbeginn legte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab. 

Köln: Anwalt nennt die Vorfälle „furchtbar tragisch” 

Der Mandant wolle seiner Ehefrau eine Aussage vor Gericht ersparen, erklärte Verteidiger Oliver B. Gaertner, das Geschehene sei „furchtbar tragisch“. Nachdem er nun bereits vier Monate in Untersuchungshaft gesessen habe, sei der Angeklagte zum Nachdenken gekommen. Er bereue seine Taten. Auch, weil die beiden gemeinsamen Kinder davon sehr betroffen seien. 

Im Juli hatte die Familie Urlaub in Spanien gemacht, als es beim Essen zum Streit der Eheleute gekommen war. Der Ehemann habe laut Anklage gegen den Tisch gestoßen, sodass die Gläser umgekippt seien. Danach sei er seiner Ehefrau ins Badezimmer gefolgt, wo er sie gewürgt haben soll. Zurück in Deutschland kam es zur Trennung, die Kinder blieben bei der Mutter.

Ehefrau mit Rasierklinge schwer im Gesicht verletzt 

Mehr als einen Monat später soll der Angeklagte seine Frau, die gerade die die gemeinsame Tochter zum Kindergarten gebracht hatte, im Hausflur abgepasst, geschlagen und geäußert haben, er würde „ihren Kopf wegmachen.“ Wie der Mann zugab, habe er seiner Ehefrau mit einer Rasierklinge die Wangen aufgeschlitzt. Vorher geplant sei das aber ausdrücklich nicht gewesen.

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Das Opfer erlitt elf Zentimeter lange Schnittverletzungen im Gesicht und ist laut Staatsanwaltschaft dauerhaft entstellt. Der Umstand, dass es während der Attacke an der Tür klingelte und der Täter abgelenkt war, soll der Frau die Möglichkeit zur Flucht gegeben haben. Sie sprang aus dem Küchenfenster im ersten Stock und lief mit verstauchtem Fuß zu Nachbarn.

Täter droht vor dem Landgericht mehrere Jahre Haft

„Es gab immer wieder Auseinandersetzungen, bei denen er unbeherrscht reagiert hat“, sagte Anwalt Gaertner über seinen Mandanten. Zuletzt sei der Mann nicht damit zurecht gekommen, dass die Ehe gescheitert sei. Der Angeklagte, der als Gelegenheitsarbeiter kein festes Einkommen gehabt habe, sei geplagt gewesen von Selbstzweifeln, die er mit Gewalt kompensiert habe.

Er wolle nun der von der Ehefrau beantragten Härtefallscheidung zustimmen und ihr keine Steine mehr in den Weg legen. Auch die Kinder seien bei ihrer Mutter am besten aufgehoben. Wegen gefährlicher Körperverletzung droht dem 36-Jährigen eine mehrjährige Haftstrafe. Das Urteil wird der Vorsitzende Richter Prof. Jan F. Orth voraussichtlich am Montag sprechen.