Kölner Kunst-StarGerhard Richter: Skurriler Prozess geht in die nächste Runde

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Der Kölner Künstler Gerhard Richter (87) gilt als einer der teuersten Maler der Welt. 

Köln – Der skurrile Prozess um geklaute Kunst von Gerhard Richter aus dessen Mülltonne im Hahnwald geht in die nächste Runde. Das Oberlandesgericht Köln stellte zwar fest, dass sich ein 50-Jähriger, der die Werke an sich genommen hatte, strafbar gemacht hat – allerdings müsse er eine Strafarbeit bekommen. Das Landgericht hatte zuletzt 1200 Euro Geldstrafe verhängt.

Köln: Angeklagter wollte Gerhard Richter treffen

Der Angeklagte hatte den Künstler in Köln besucht, um ihm eine Kunstmappe mit diversen Werken anzubieten. Der Verkauf kam nicht zustande. Bei dem Besuch bemerkte der Angeklagte auf dem Grundstück des Künstlers eine umgefallene Papiertonne und daneben liegenden Papierabfall, der aus der Tonnen herausgefallen war.

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Beim Aufsammeln des Mülls entdeckte er insgesamt vier vom Künstler angefertigte und von diesem entsorgte Werke. In dem Glauben, zur Mitnahme des Papierabfalls berechtigt zu sein, nahm er die Werke mit. Später versuchte er, die Kunst vom Künstler signieren zu lassen und über ein Auktionshaus zu verkaufen – das brachte ihm eine Anzeige ein.

Richter hatte später einem Polizisten erklärt, die Werke als misslungen eingeschätzt zu haben. Ohne seine Signatur wären diese auf dem Kunstmarkt praktisch wertlos.

Kölner Richter: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

„Aus Hilfsbereitschaft“ habe er an Richters Grundstücks die umgefallene Altpapiertonne aufgehoben. „Ich war mir keiner Schuld bewusst“, so der Münchner, der nach eigenen Angaben arbeitslos war. Hätte er die Werke nicht genommen, dann hätte es jemand anders getan.

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Der Angeklagte im Prozess mit seinem Verteidiger.

„Der Glaube, zur Mitnahme des Papierabfalls berechtigt gewesen zu sein, hindere eine Bestrafung nicht“, entschied jetzt das Kölner Oberlandesgericht. Der Angeklagte habe sich in einem sogenannten vermeidbaren Verbotsirrtum befunden.

Gerhard-Richter-Werke: Prozess könnte neues Strafmaß bringen

Er hätte demnach erkennen können, dass auch demjenigen, der einen Gegenstand in die auf seinem Grundstück stehende Abfalltonne wirft, andauernde Rechte an dem Gegenstand zustehen. Das gelte besonders für Werke eines berühmten Künstlers.

Dass es sich um einen Verbotsirrtum gehandelt habe, sei jedoch im letzten Urteil des Landgericht – dieses hatte die ursprüngliche Strafe von 3150 Euro vom Amtsgericht bereits reduziert – nicht ausreichend berücksichtigt worden. Daher wird nun in Hinblick auf das Strafmaß erneut verhandelt.