Opfer war noch JungfrauVergewaltiger (28) von Deutz muss fünf Jahre ins Gefängnis

IMG_2287

Der Angeklagte Daniel O. (28) mit seinem Verteidiger Jan Victor Khatib beim Prozessauftakt im Landgericht.

Köln – Fünf Jahre Haft für Vergewaltigung und Raub, so lautete vorm Kölner Landgericht das Urteil gegen den Kölner Daniel O. (28). Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Täter sein Opfer in Deutz in den Flur in ein Haus zog und sie im Keller des Gebäudes zum Sex zwang.

Sein Opfer war noch Jungfrau

Mit dem Finger soll der Mann die Frau zunächst unsittlich berührt haben. So sehr, dass sie Schmerzen im Vaginalbereich erlitt – das Opfer war noch Jungfrau. Der 1,90-Meter-Mann soll sein Opfer dann an den Haaren runtergezogen und es zum Oralverkehr genötigt haben. 

Danach habe er ihr noch 400 Euro und ein iPhone geraubt. Der Angeklagte hatte von einvernehmlichen Handlungen im Bereich des Rheinufers gesprochen, sein Verteidiger Jan Victor Khatib hatte in seinem Plädoyer einen Freispruch beantragt. Dem folgte der Richter nicht. 

Gutachten bestätigt Glaubwürdigkeit

Der Vorsitzende hob heraus, dass beim Opfer eine Intelligenzminderung und eine autistische Störung vorliegen. Das heiße aber nicht, dass ihr nicht zu glauben sei. Im Gegenteil: Ein Glaubwürdigkeitsgutachten kam zu dem Ergebnis, dass das Opfer Details in seiner Aussage beschrieb, die es sich nicht hätte ausdenken können. 

Gegen den Angeklagten sprach auch ein dickes Vorstrafenregister, in dem allerdings keine Sexualstraftat auftaucht. 

Mit 14 Jahren das erste Mal vorm Richter

O. gilt als Intensivtäter. Mit zwölf Jahren nahm er schon Drogen, mit 14 saß er wegen Raubes das erste Mal vor einem Richter – damals hatte er in Meschenich einem Jungen die Baseballkappe entrissen. 

„Er war schon im Kindergarten gewalttätig“, sagte ein Gutachter. Mehrere Jahre saß Daniel O. schon im Gefängnis. Nun kommen bei möglicher Rechtskraft des Urteils noch fünf dazu.